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Anlage N - Zeile 55 (Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung)

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    Anlage N - Zeile 55 (Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung)

    Hallo zusammen,

    in Zeile 55 kann man kein Komma schreiben. Ich habe Auswärtstätigkeiten im Inland mit 21 Tagen über 8h (Zeile 52), 1 Tag Abreise (Zeile 53), 2 Tage über 24h (Zeile 54). Insgesamt habe ich in diesen 24 Tagen 3x ein Frühstück im Auftrag meines Arbeitgebers gestellt bekommen (Hotel), 2x ein Mittagessen (auf einer Konferenz), 2x ein Abendessen (ebenfalls Konferenz) - das macht also einen Kürzungsbetrag von 3*4,80€ + 2*9,60€ + 2*9,60€ = 52,80€. Die kann ich in Zeile 55 nun aber nicht eintragen, Elsterformular erlaubt nur ganze Zahlen. Trage ich 52 oder 53 EUR ein? Oder verstehe ich etwas vollkommen falsch?

    Danke von Herzen, falls sich jemand dazu äußert...

    #2
    AW: Anlage N - Zeile 55 (Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung)

    Trage ich 52 oder 53 EUR ein?
    Du darfst 52 € eintragen. Man darf immer zu eigenen Gunsten auf volle Euro-Beträge runden, was in diesem Fall abrunden bedeutet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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