Hallo,
ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe folgendes Problem. In meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2017 wird unter
"25. Arbeitnehmerbeträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" ein Betrag von X
"26. Arbeitnehmerbeträge zur sozialen Pflegeversicherung" ein Betrag von Y ausgewiesen.
Zusätzlich gibt es auf der Bescheinigung die Angabe
"Frw./private KV/PV gesamt, welche mit einem Betrag von X+Y ausgewiesen ist (das entspricht also dem Arbeitgeberanteil).
In der Anlage Vorsorgeaufwand unter 3 - Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung habe ich in Zeile 12 und 14 die Punkte 25. und 26. aus der Bescheinigung eingetragen.
Ist nun zusätzlich unter "Beiträge anderer Personen (zum Beispiel bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)" in Zeile 17 und 19 der Arbeitgeberanteil, d.h. noch einmal Betrag X und Y auszuweisen? Dann würde ich den Gesamtbetrag ausweisen, dh. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Ist das so OK?
VG
Richard
ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe folgendes Problem. In meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2017 wird unter
"25. Arbeitnehmerbeträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" ein Betrag von X
"26. Arbeitnehmerbeträge zur sozialen Pflegeversicherung" ein Betrag von Y ausgewiesen.
Zusätzlich gibt es auf der Bescheinigung die Angabe
"Frw./private KV/PV gesamt, welche mit einem Betrag von X+Y ausgewiesen ist (das entspricht also dem Arbeitgeberanteil).
In der Anlage Vorsorgeaufwand unter 3 - Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung habe ich in Zeile 12 und 14 die Punkte 25. und 26. aus der Bescheinigung eingetragen.
Ist nun zusätzlich unter "Beiträge anderer Personen (zum Beispiel bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)" in Zeile 17 und 19 der Arbeitgeberanteil, d.h. noch einmal Betrag X und Y auszuweisen? Dann würde ich den Gesamtbetrag ausweisen, dh. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Ist das so OK?
VG
Richard
Kommentar