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Telefon- und Internet-Anschluss / Strom / Heizung / HomeOffice

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    Telefon- und Internet-Anschluss / Strom / Heizung / HomeOffice

    Hi,

    ich arbeite aufgrund einer 100%igen Schwerbehinderung im HO.
    Arbeitszimmer mit Nebenkosten hab ich gefunden (1250 Euro, oder?)
    Wie sieht das mit dem Telekom-Anschluss (den ich natürlich dazu benötige, Strom & Heizung) aus?
    Mein AG gibt mir 100€ brutto im Monat (soll nur für Strom & Heizung sein) dazu.
    Mein Arbeitszimmer (8qm) auf einer 68qm-Wohnung nutze ich auch ausschließlich für die Tätigkeit (Bescheinigung des AG liegt vor).

    Danke für eure Tipps

    Liebe Grüße,

    Kangaroo

    #2
    AW: Telefon- und Internet-Anschluss / Strom / Heizung / HomeOffice

    Das ist alles Steuerrecht!

    Miete und Nebenkosten der Wohnung (Heizung, Strom) werden üblicherweise nach der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche (8 : 68 = 11,76%) geschlüsselt.

    Der Telefonkostenanteil lässt sich nach Auswertung eines Einzelverbindungsnachweises über einen repräsentativen Zeitraum ebenfalls prozentual aufteilen.

    Ob die Höchstbetragsregelung von 1.250,00 € in deinem Fall greift, musst du selbst recherchieren.

    Die 100 € gehören ja wohl zu deinem Brutto und werden der Lohnsteuer unterworfen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Telefon- und Internet-Anschluss / Strom / Heizung / HomeOffice

      Ist richtig, der Hunni wird versteuert ...
      Also muss ich den dann nicht mehr verrechnen (weil bereits versteuert ...)

      Kommentar


        #4
        AW: Telefon- und Internet-Anschluss / Strom / Heizung / HomeOffice

        Also muss ich den dann nicht mehr verrechnen (weil bereits versteuert ...)
        Genauso ist das!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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