Hallo,
Ich war in 2017 vom 01.01.bis 31.03.2017 als Angestellter tätig. Dafür habe ich vom Arbeitgeber eine elekt. Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Ab 01.04. bis 31.12.2017 war ich beim selben Arbeitgeber als Beamter tätig. Für diese zeit habe ich eine zweite Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Nach Eingabe der Daten in die Anlagen N (1und2) erscheit bei der Plausibilitätsprüfung bzw. Steuerberechnung ein Fehler das in der 2. Anlage N in Zeile 8 ein Eintrag mit den in 3. enthaltenen Versorgungsbezügen fehlt. In beiden Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber ist aber in Zeile 8 kein Betrag eingetragen. Welchen Betrag mus ich also in Elster (2Anlage N) eintragen? Wert Null wird nicht akzeptiert. Trage ich einen Symbolischen Wert 1€ ein, wird die plausibilitätsprüfung und die Steuerberechnung durchgeführt, was aber bestimmt nicht Richtig ist.
Vielen Dank.
Ich war in 2017 vom 01.01.bis 31.03.2017 als Angestellter tätig. Dafür habe ich vom Arbeitgeber eine elekt. Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Ab 01.04. bis 31.12.2017 war ich beim selben Arbeitgeber als Beamter tätig. Für diese zeit habe ich eine zweite Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Nach Eingabe der Daten in die Anlagen N (1und2) erscheit bei der Plausibilitätsprüfung bzw. Steuerberechnung ein Fehler das in der 2. Anlage N in Zeile 8 ein Eintrag mit den in 3. enthaltenen Versorgungsbezügen fehlt. In beiden Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber ist aber in Zeile 8 kein Betrag eingetragen. Welchen Betrag mus ich also in Elster (2Anlage N) eintragen? Wert Null wird nicht akzeptiert. Trage ich einen Symbolischen Wert 1€ ein, wird die plausibilitätsprüfung und die Steuerberechnung durchgeführt, was aber bestimmt nicht Richtig ist.
Vielen Dank.
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