Guten tag und Entschuldigen Sie bitte mein Deutsch,
ich bin in ein Firma angeltest und ich wohne in Mitte zusamen mit mein Freundin. Sie ist nach Deutschland vor 1 Jahr gekommen und momentan macht Deutschkurs bei Volkshochschule und sie will danach in eine Uni Studieren oder Ausbildung machen. Sie hat kein einkommen und wir sind nicht verheiratet.
Ich habe dieses gutes website gefunden:
https://www.steuerberaterin-muenchen...wendungen.html
Und z.B hier ich glaube ist wie meine Situation:
d) Unterhaltsleistung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft bzw. Hausgemeinschaft
Sind die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einander nicht gesetzlich unterhaltsverpflichtet, so kommt es dennoch unter Umständen zu einer steuerlichen Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen. Dies tritt nämlich dann ein, wenn die unterhaltende Person wegen der geleisteten Unterhaltszahlungen öffentliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Wohngeld gestrichen oder gekürzt wurden. Das Gleiche gilt für Mitglieder einer Hausgemeinschaft. Als Hausgemeinschaft kommen Verwandte und sonstig Verbundene in Betracht.
Beispiel Unterhalt nichteheliche Lebensgemeinschaft II:
A und B sind nicht verheiratet und wohnen in einer gemeinsamen Familienwohnung. A ist als Zahnärztin berufstätig. B studiert noch. A hat einen persönlichen Steuersatz von 35%, B hat kein eigenes Vermögen und keine eigenen Einnahmen. B hat keinen Anspruch auf Wohngeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV), da er mit A eine Haushaltsgemeinschaft bildet.
A kann für den Unterhalt an B pauschal 8.004 Euro (ab dem Kalenderjahr 2014 in Höhe von 8.354 Euro) als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33a EStG geltend machen.
So bedeutet in mein Fall dieses pauschal 8.354EURO ist ok. Aber wie genau mache ich das in Elster in dieses Anlage U? Wo genau soll ich diese 8354Euro bei Anlage U und was noch muss ich klicken?
Danke im Voraus!
ich bin in ein Firma angeltest und ich wohne in Mitte zusamen mit mein Freundin. Sie ist nach Deutschland vor 1 Jahr gekommen und momentan macht Deutschkurs bei Volkshochschule und sie will danach in eine Uni Studieren oder Ausbildung machen. Sie hat kein einkommen und wir sind nicht verheiratet.
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Und z.B hier ich glaube ist wie meine Situation:
d) Unterhaltsleistung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft bzw. Hausgemeinschaft
Sind die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einander nicht gesetzlich unterhaltsverpflichtet, so kommt es dennoch unter Umständen zu einer steuerlichen Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen. Dies tritt nämlich dann ein, wenn die unterhaltende Person wegen der geleisteten Unterhaltszahlungen öffentliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Wohngeld gestrichen oder gekürzt wurden. Das Gleiche gilt für Mitglieder einer Hausgemeinschaft. Als Hausgemeinschaft kommen Verwandte und sonstig Verbundene in Betracht.
Beispiel Unterhalt nichteheliche Lebensgemeinschaft II:
A und B sind nicht verheiratet und wohnen in einer gemeinsamen Familienwohnung. A ist als Zahnärztin berufstätig. B studiert noch. A hat einen persönlichen Steuersatz von 35%, B hat kein eigenes Vermögen und keine eigenen Einnahmen. B hat keinen Anspruch auf Wohngeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV), da er mit A eine Haushaltsgemeinschaft bildet.
A kann für den Unterhalt an B pauschal 8.004 Euro (ab dem Kalenderjahr 2014 in Höhe von 8.354 Euro) als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33a EStG geltend machen.
So bedeutet in mein Fall dieses pauschal 8.354EURO ist ok. Aber wie genau mache ich das in Elster in dieses Anlage U? Wo genau soll ich diese 8354Euro bei Anlage U und was noch muss ich klicken?
Danke im Voraus!
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