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Rente und Witwerrente ergibt Steuerpflicht

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    Rente und Witwerrente ergibt Steuerpflicht

    Hallo in die Runde,

    für meinen Vater ergibt sich für 2017 (Sterbefall Ehefrau/meiner Mutter war 2015) plötzlich nun aus Rente und Witwerrente eine Steuerpflcht laut Elster. Darüber bin ich überrascht, denn die Deutsche Rentenversicherung hat keine Steuer eingezogen.

    Ist diese Steuer richtig? Es wurde doch nichts von der Deutschen Rentenversicherung abgezogen.

    Ist er verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben? Er weiß gar nicht, wie so etwas geht. Er hat das noch nie in seinem Leben gemacht.

    Danke!

    Viele Grüße an alle

    #2
    AW: Rente und Witwerrente ergibt Steuerpflicht

    Hallo,

    die Rentenkasse führt keine Steuern ab.

    Und ja, er muss eine Erklärung abgeben, aber wo ist das Problem? Du hast die Erklärung doch offenbar schon vorbereitet (und du darfst das sogar).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Rente und Witwerrente ergibt Steuerpflicht

      Die Deutsche Rentenversicherung darf keine Steuern von Renten einbehalten, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage!

      Ist er verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben? Er weiß gar nicht, wie so etwas geht. Er hat das noch nie in seinem Leben gemacht.
      Natürlich, wenn der steuerpflichtige Rentenanteil über dem Grundfreibetrag liegt, müssen Rentner jährlich eine Steuererklärung abgeben (§ 56 EStDV).

      Wenn man nicht weiß, wie das geht, geht man zum Steuerberater oder zu den eigenen Kindern. Letzteres ist normalerweise billiger!

      https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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