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Anlage Unterhalt für einen Studenten (Kind) über 25 ( erst ab September 2017),

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    Anlage Unterhalt für einen Studenten (Kind) über 25 ( erst ab September 2017),

    Hallo,
    Wie muss man in der Anlage Unterhalt für einen Studenten (Kind) über 25 ( erst ab September 2017), bekommt also kein Kindergeld mehr, die Zeilen 6 bis 16 , Zeile 33 und 37 korrekt ausfüllen, um den gezahlten Unterhalt angerechnet zu bekommen? Das Kind ist wegen Studium auswärts untergebracht und wohnt in einem WG und wird ganzes Jahr finanziell unterstützt.
    folgende Fragen:
    zu Zeile 6: ist hier 1 einzutragen? In WG sind 2 Studenten angemeldet,
    zu Zeile 7: trägt man hie nur die Zeiten ab September 2017 ( 01.10-31.12 )oder ganzes Zeitraum der Unterstützung (01.01.-31.12)?
    zu Zeile 11 -bis 16: Das Kind ist als Student krankenversichert; zahlt die Beiträge selbst bzw. das Unterhaltungsgeld habe ich entsprechend aufgestockt, trage ich hier den Mehrbetrag auf?
    zu Zeile 33 ( unteres abschnitt) "Zeitraum": welches Zeitraum ist hier gemeint? ganzes Jahr oder nur ab September?
    zu Zeile 37: soll ich da "Ja" und Zeitraum ab September eintragen oder nur "nein" und kein Zeitraum wählen? Irgendwie passt das nicht ganz zusammen.

    Vielen Dank im voraus für die Hinweise und Antworten!

    #2
    AW: Anlage Unterhalt für einen Studenten (Kind) über 25 ( erst ab September 2017),

    Zeiten mit Kindergeldanspruch, also bis einschließlich August oder September, gehören jedenfalls in der Anlage Kind erklärt!

    zu Zeile 6: ist hier 1 einzutragen? In WG sind 2 Studenten angemeldet: Zum Haushalt gehören 2 Personen!

    zu Zeile 7: trägt man hier nur die Zeiten ab September 2017 ( 01.10-31.12 )oder ganzes Zeitraum der Unterstützung (01.01.-31.12)? Nur der Unterstützungszeitraum nach Wegfall des Kindergeldanspruchs ist relevant!

    zu Zeile 11 -bis 16: Das Kind ist als Student krankenversichert; zahlt die Beiträge selbst bzw. das Unterhaltungsgeld habe ich entsprechend aufgestockt, trage ich hier den Mehrbetrag auf? In die Zeile vor der Zeile 11 gehört der gesamte
    Unterhalt nach Wegfall des Kindergelds, in die Zeile 11 der darin enthaltene Beitrag zur studentischen Krankenversicherung.

    zu Zeile 33 ( unteres abschnitt) "Zeitraum": welches Zeitraum ist hier gemeint? ganzes Jahr oder nur ab September? Da sollte auch das gesamte Jahr akzeptiert werden!

    zu Zeile 37: soll ich da "Ja" und Zeitraum ab September eintragen oder nur "nein" und kein Zeitraum wählen? Irgendwie passt das nicht ganz zusammen. Ja ist doch richtig, ob du dann ab 0109 oder 0110 bis 3112 angeben musst,
    weißt nur du!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt für einen Studenten (Kind) über 25 ( erst ab September 2017),

      Das ist korrekt, die Anlage Kind wurde auch ausgefüllt. Hier hatte ich keine große Probleme; bis auf den Zeitraum für Wohnsitz. Obwohl die WG ganzes Jahr bezogen wird konnte ich hier nur bis August eintragen, ( Wegen dem Vollendung des 25-jahres)

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

      zu Zeile 6: ist hier 1 einzutragen? In WG sind 2 Studenten angemeldet: Zum Haushalt gehören 2 Personen!
      die beiden Personen sind weder verwandt, verheiratet oder in irgendwelchen Beziehung. Sie wohnen lediglich zusammen, um die Wohnungskosten zu minimieren. Muss ich dann wirklich 2 Personen eintragen? Hat das irgendwelchen Einfluss auf die Anerkennung des Unterhalts bzw. beeinflusst die anerkannte Höhe der Unterhaltsleistung?

      Ist eine WG mit mehreren "fremden" Personen eine echte Haushalt nach der steuerrechtlichen Betrachtung?

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        #4
        AW: Anlage Unterhalt für einen Studenten (Kind) über 25 ( erst ab September 2017),

        Hat das irgendwelchen Einfluss auf die Anerkennung des Unterhalts bzw. beeinflusst die anerkannte Höhe der Unterhaltsleistung?
        Das hat keinen Einfluss, wie denn auch? Du machst doch auch ein Kreuz bei Zeile 43 der Anlage Unterhalt.

        Allenfalls kommt bei der Steuerberechnung ein Hinweis zur Anzahl der im unterstützten Haushalt lebenden Personen.

        Wenn du meinst, dass die WG-Mitglieder einen getrennten Haushalt führen, was vielleicht schon sein kann, dann gibst du eben nur 1 Person an.
        Da passiert auch nichts!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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