Guten Tag in die Runde,
ich bin neu hier im Forum und auf der Suche nach Hilfe im Zusammenhang mit der Steuererklärung 2017.
Bis dato war die Steuererklärung auch immer recht einfach für mich, jedoch hatte ich noch nie Krankengeld bezogen. Wo ich das Krankengeld der
Krankenkasse erfassen muss ist klar.
Jedoch stellt sich mir die Frage ob auch die beim Krankengeld einbehaltenen Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen-,
Renten- und Pflegeversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwendung erfasst werden müssen.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung würde ich in Zeile 6 eintragen
Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung würde ich in Zeile 19 eintragen
Wohin mit den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung ?
Besten Dank für Eure Hilfe und sonnige Grüße
ich bin neu hier im Forum und auf der Suche nach Hilfe im Zusammenhang mit der Steuererklärung 2017.
Bis dato war die Steuererklärung auch immer recht einfach für mich, jedoch hatte ich noch nie Krankengeld bezogen. Wo ich das Krankengeld der
Krankenkasse erfassen muss ist klar.
Jedoch stellt sich mir die Frage ob auch die beim Krankengeld einbehaltenen Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen-,
Renten- und Pflegeversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwendung erfasst werden müssen.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung würde ich in Zeile 6 eintragen
Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung würde ich in Zeile 19 eintragen
Wohin mit den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung ?
Besten Dank für Eure Hilfe und sonnige Grüße
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