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Wann darf die Anlage U eingefügt werden?

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    Wann darf die Anlage U eingefügt werden?

    Hallo!

    Ich mache gerade die Steuererklärung für 2017... Ich und meine Frau sind momentan in Trennung. Die Steuererklärung wollen wir als zusammenveranlagt abgeben.

    Und hier kommt die Frage, wann wird die Anlage U eingefügt, bei Einzelveranlagung oder Zusammenveanlagung??

    Danke im Voraus!!

    #2
    AW: Wann darf die Anlage U eingefügt werden?

    Wenn ihr euch im Trennungsjahr für die Zusammenveranlagung entschieden habt, was in der Regel vernünftig ist, spielt die Anlage U noch keine Rolle!

    Die Anlage U kann man bei ElsterFormular auch nicht einfügen, die muss zu gegebener Zeit auf Papier und unterschrieben abgegeben werden!

    http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wann darf die Anlage U eingefügt werden?

      D.h. Die Anlage U nimmt man bei der Einzelveranlagung?

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        #4
        AW: Wann darf die Anlage U eingefügt werden?

        D.h. Die Anlage U nimmt man bei der Einzelveranlagung?
        Richtig, vorausgesetzt, man verständigt sich auf das Realsplitting.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Wann darf die Anlage U eingefügt werden?

          Zitat von oktobus Beitrag anzeigen
          D.h. Die Anlage U nimmt man bei der Einzelveranlagung?
          DU ja, aber es mag Leute geben, die mit ihrer neuen Flamme wieder geheiratet haben und für die eine oder andere Ex-Ehefrau Unterhalt leisten. DANN kann die Anlage U auch bei Zusammenveranlagung vorkommen. Selbes gilt natürlich sowohl für Ehen Mann - Frau, Frau - Mann, Frau - Frau, Mann - Mann sowie eingetragene Lebenspartnerschaften Frau - Frau oder Mann - Mann.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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