Guten Morgen zusammen,
ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung für 2017 mit ElsterFormular zu erstellen und bin ein wenig unsicher, sodass ich um eure Hilfe bitte.
Bei mir liegen folgende Gegebenheiten vor:
Von Anfang Mai bis Mitte Juli habe ich eine Ausbildung zum Straßenbahnfahrer absolviert. Die Ausbildung began und endete stets an einem festgelegten Ort. Nach meinem Verständnis kann bzw. darf ich hier die Entfernungspauschale ansetzen und trage als Datum 01.05. - 14.07. ein, da eine "Erste Tätigkeitsstätte" vorliegt.
Nun zu dem Punkt, der sich für mich nicht ganz klar darstellt:
Seit Mitte Juli liegt (nach meinem laienhaften Verständnis) sodann keine erste Tätigkeitsstätte vor, da es mehrere Ablöse,- Beginn- und Endpunkte gibt. Hierbei handelt es sich doch dann um Auswärtstätigkeiten wenn ich das richtig verstehe oder? Somit könnten doch die Kosten für die Hin- und Rückfahrt in Zeile 49 bei "Auswärtstätigkeit" und in Zeile 52 die Pauschbeträge eingetragen werden, richtig?
Von meinem Arbeitgeber erhalte ich ein vergünstigtes Firmenticket (der Abzug erfolgt in Zeile 39), für welches ich einen zweistelligen Cent-Betrag im Monat entrichte. Da ich die oben genannten Dienstreisen nicht mit einem PKW zurücklege, stehen mir auch nicht die 0,30 € pro Km zu. Wenn die Auswärtstätigkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln angetreten und beendet wird (bei mir der Fall), werden nach meinem Wissen die Kosten in entstandender Höhe vollständig erstattet. Welchen Betrag kann/darf ich dann in Zeile 49 eintragen? Den Betrag den ich im Monat für das vergünstigte Firmenticket bezahle? Kann ich theoretisch Zeile 49 leer lassen und nur in Zeile 52 die Pauschbeträge für Mehraufwand für Verpflegungen eintragen? Oder könnte das für Verwirrungen sorgen?
Ich hoffe dass ich meine Unklarheit(en) verständlich dargelegt habe.
Vielen Dank im Voraus.
ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung für 2017 mit ElsterFormular zu erstellen und bin ein wenig unsicher, sodass ich um eure Hilfe bitte.
Bei mir liegen folgende Gegebenheiten vor:
Von Anfang Mai bis Mitte Juli habe ich eine Ausbildung zum Straßenbahnfahrer absolviert. Die Ausbildung began und endete stets an einem festgelegten Ort. Nach meinem Verständnis kann bzw. darf ich hier die Entfernungspauschale ansetzen und trage als Datum 01.05. - 14.07. ein, da eine "Erste Tätigkeitsstätte" vorliegt.
Nun zu dem Punkt, der sich für mich nicht ganz klar darstellt:
Seit Mitte Juli liegt (nach meinem laienhaften Verständnis) sodann keine erste Tätigkeitsstätte vor, da es mehrere Ablöse,- Beginn- und Endpunkte gibt. Hierbei handelt es sich doch dann um Auswärtstätigkeiten wenn ich das richtig verstehe oder? Somit könnten doch die Kosten für die Hin- und Rückfahrt in Zeile 49 bei "Auswärtstätigkeit" und in Zeile 52 die Pauschbeträge eingetragen werden, richtig?
Von meinem Arbeitgeber erhalte ich ein vergünstigtes Firmenticket (der Abzug erfolgt in Zeile 39), für welches ich einen zweistelligen Cent-Betrag im Monat entrichte. Da ich die oben genannten Dienstreisen nicht mit einem PKW zurücklege, stehen mir auch nicht die 0,30 € pro Km zu. Wenn die Auswärtstätigkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln angetreten und beendet wird (bei mir der Fall), werden nach meinem Wissen die Kosten in entstandender Höhe vollständig erstattet. Welchen Betrag kann/darf ich dann in Zeile 49 eintragen? Den Betrag den ich im Monat für das vergünstigte Firmenticket bezahle? Kann ich theoretisch Zeile 49 leer lassen und nur in Zeile 52 die Pauschbeträge für Mehraufwand für Verpflegungen eintragen? Oder könnte das für Verwirrungen sorgen?
Ich hoffe dass ich meine Unklarheit(en) verständlich dargelegt habe.
Vielen Dank im Voraus.
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