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Lohnkostenanteil Handwerker

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    Lohnkostenanteil Handwerker

    Bis zu welchem Betrag kann man Lohnkostenvorteil von Handwerkern in der Steuererklärung geltend machen? Und wie viel % etwa kriegt man dann zurück?
    Vielen Dank

    #2
    AW: Lohnkostenanteil Handwerker

    Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
    Bis zu welchem Betrag kann man Lohnkostenvorteil von Handwerkern in der Steuererklärung geltend machen? Und wie viel % etwa kriegt man dann zurück?
    Vielen Dank
    Hallo,

    geltend machen unbegrenzt.
    Anerkannt Höchstgrenze 6000.-
    Zurück immer 20%

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Lohnkostenanteil Handwerker

      Der Höchstbetrag für den Lohnkostenanteil liegt bei 6.000,00 € pro Jahr und man bekommt exakt 20% Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer, also maximal 1.200,00 €,

      vorausgesetzt, es wären vor Anwendung der Steuerermäßigung auch noch mindestens 1.200,00 € Einkommensteuer zu bezahlen.

      Ansonsten verpufft die Steuerermäßigung in Teilen, Vor- oder Rückträge in ein anderes Jahr sind nicht möglich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Lohnkostenanteil Handwerker

        Zusatzfrage: Ich habe eine neue Küche im Mai 2017 erhalten. Da ist kein Betrag für Lohnkosten ausgewiesen. Kann ich da einen fiktiven Betrag einsetzen?

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          #5
          AW: Lohnkostenanteil Handwerker

          nein. Da musst du den Rechnungssausteller bitten, dir was mitzuteilen.

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            #6
            AW: Lohnkostenanteil Handwerker

            Hallo steini3877,

            nein, da muss der Küchenlieferant schon die Rechnung so schreiben, dass der Betrag x auf die Montagekosten entfällt.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              AW: Lohnkostenanteil Handwerker

              Insbesondere bei Möbelkäufen wird ja immer häufiger "mit kostenloser Lieferung und Montage" angeboten.
              Dadurch sind die Möbel (auf den ersten Blick) zwar günstiger, aber steuerlich kann man für den § 35a EStG nichts ansetzen, da kein Arbeitslohn in Rechnung gestellt wird.

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                #8
                AW: Lohnkostenanteil Handwerker

                Kann ich da einen fiktiven Betrag einsetzen?
                Nein, es ist Sache des Handwerkers, die Arbeitskosten für den Abbau der alten Küche und die Montage der neuen Küche einschließlich Lieferkosten in der Rechnung auszuweisen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Lohnkostenanteil Handwerker

                  Ich habe doch die Rechnung der Küche über 9000€ und den Überweisungsbeleg. Ich könnte doch einfach 5% der Gesamtsumme als Lohnkosten anrechnen bzw. eine Pauschale von 300€ Da man ja keinen Beleg vorlegen muss, kann ich ja abwarten, wie mein Finanzamt reagiert.

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                    #10
                    AW: Lohnkostenanteil Handwerker

                    Für solche eigenmächtigen Schätzungen kannst du hier nicht auf Unterstützung hoffen! Woher sollen wir wissen, ob bei einer Einbauküche 5% oder 10% auf die Montage entfallen?

                    Das Möbelhaus dürfte den Lohnkostenanteil durchaus als Prozentanteil schätzen, die kalkulieren für Lieferung und Montage ja intern auch ihre Lohnkosten.

                    Man kann beim Kauf im Übrigen auch vereinbaren, dass man eine aufgesplittete Rechnung erhält.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Lohnkostenanteil Handwerker

                      Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
                      eine Pauschale von 300€ Da man ja keinen Beleg vorlegen muss
                      Der Verzicht des Finanzamts auf Belege ist eigentlich nicht dafür gedacht, dass man beliebige Angaben machen kann.

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                        #12
                        AW: Lohnkostenanteil Handwerker

                        Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
                        Ich habe doch die Rechnung der Küche über 9000€ und den Überweisungsbeleg. Ich könnte doch einfach 5% der Gesamtsumme als Lohnkosten anrechnen bzw. eine Pauschale von 300€ Da man ja keinen Beleg vorlegen muss, kann ich ja abwarten, wie mein Finanzamt reagiert.
                        Geht's noch ? Du hast Deine Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen, fiktive Beträge sind Steuerhinterziehung, fertig, aus.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Lohnkostenanteil Handwerker

                          Beruhigt euch wieder, ich machs ja nicht!! Bin doch selbst Beamter im höheren Dienst. Dachte nur, man könnte das machen. Schließlich sind einem Kosten ja auch entstanden.

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                            #14
                            AW: Lohnkostenanteil Handwerker

                            Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
                            Beruhigt euch wieder, ich machs ja nicht!! Bin doch selbst Beamter im höheren Dienst. Dachte nur, man könnte das machen. Schließlich sind einem Kosten ja auch entstanden.
                            Dann gehe zu deinem Möbelhändler oder Küchenstudio und lasse dir eine Rechnung ausstellen, die die Montage- und Lieferkosten entsprechend getrennt ausweist. Was ist daran so schwierig?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Lohnkostenanteil Handwerker

                              Gute Frage!
                              Nächste Frage: schon einige Male ist es mir passiert, dass Handwerker lediglich ihren Lohn als abzugsfähig ausweisen, in der Einzelaufstellung aber noch weitere berücksichtigungsfähige Kosten enthalten sind (Fahrt- oder Maschinenkosten).
                              Was in einem solchen Fall tun?
                              Ich scheue mich, vom Handwerker eine berichtigte Rechnung zu verlangen. Er soll seine Arbeit machen und nicht noch nebenher Aushilfs-Steuerbeamter oder Aushilfs-Steuerberater sein, einmal ganz abgesehen davon, dass mit den bescheinigten Beträgen wohl auch ein gewisses Risiko verbunden ist (zuviel bescheinigt?)
                              Zuletzt geändert von faddii; 27.02.2018, 01:47.

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