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Bis zu welchem Betrag kann man Lohnkostenvorteil von Handwerkern in der Steuererklärung geltend machen? Und wie viel % etwa kriegt man dann zurück?
Vielen Dank
Bis zu welchem Betrag kann man Lohnkostenvorteil von Handwerkern in der Steuererklärung geltend machen? Und wie viel % etwa kriegt man dann zurück?
Vielen Dank
Hallo,
geltend machen unbegrenzt.
Anerkannt Höchstgrenze 6000.-
Zurück immer 20%
Der Höchstbetrag für den Lohnkostenanteil liegt bei 6.000,00 € pro Jahr und man bekommt exakt 20% Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer, also maximal 1.200,00 €,
vorausgesetzt, es wären vor Anwendung der Steuerermäßigung auch noch mindestens 1.200,00 € Einkommensteuer zu bezahlen.
Ansonsten verpufft die Steuerermäßigung in Teilen, Vor- oder Rückträge in ein anderes Jahr sind nicht möglich.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Zusatzfrage: Ich habe eine neue Küche im Mai 2017 erhalten. Da ist kein Betrag für Lohnkosten ausgewiesen. Kann ich da einen fiktiven Betrag einsetzen?
Insbesondere bei Möbelkäufen wird ja immer häufiger "mit kostenloser Lieferung und Montage" angeboten.
Dadurch sind die Möbel (auf den ersten Blick) zwar günstiger, aber steuerlich kann man für den § 35a EStG nichts ansetzen, da kein Arbeitslohn in Rechnung gestellt wird.
Nein, es ist Sache des Handwerkers, die Arbeitskosten für den Abbau der alten Küche und die Montage der neuen Küche einschließlich Lieferkosten in der Rechnung auszuweisen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ich habe doch die Rechnung der Küche über 9000€ und den Überweisungsbeleg. Ich könnte doch einfach 5% der Gesamtsumme als Lohnkosten anrechnen bzw. eine Pauschale von 300€ Da man ja keinen Beleg vorlegen muss, kann ich ja abwarten, wie mein Finanzamt reagiert.
Für solche eigenmächtigen Schätzungen kannst du hier nicht auf Unterstützung hoffen! Woher sollen wir wissen, ob bei einer Einbauküche 5% oder 10% auf die Montage entfallen?
Das Möbelhaus dürfte den Lohnkostenanteil durchaus als Prozentanteil schätzen, die kalkulieren für Lieferung und Montage ja intern auch ihre Lohnkosten.
Man kann beim Kauf im Übrigen auch vereinbaren, dass man eine aufgesplittete Rechnung erhält.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ich habe doch die Rechnung der Küche über 9000€ und den Überweisungsbeleg. Ich könnte doch einfach 5% der Gesamtsumme als Lohnkosten anrechnen bzw. eine Pauschale von 300€ Da man ja keinen Beleg vorlegen muss, kann ich ja abwarten, wie mein Finanzamt reagiert.
Geht's noch ? Du hast Deine Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen, fiktive Beträge sind Steuerhinterziehung, fertig, aus.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Beruhigt euch wieder, ich machs ja nicht!! Bin doch selbst Beamter im höheren Dienst. Dachte nur, man könnte das machen. Schließlich sind einem Kosten ja auch entstanden.
Beruhigt euch wieder, ich machs ja nicht!! Bin doch selbst Beamter im höheren Dienst. Dachte nur, man könnte das machen. Schließlich sind einem Kosten ja auch entstanden.
Dann gehe zu deinem Möbelhändler oder Küchenstudio und lasse dir eine Rechnung ausstellen, die die Montage- und Lieferkosten entsprechend getrennt ausweist. Was ist daran so schwierig?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Gute Frage!
Nächste Frage: schon einige Male ist es mir passiert, dass Handwerker lediglich ihren Lohn als abzugsfähig ausweisen, in der Einzelaufstellung aber noch weitere berücksichtigungsfähige Kosten enthalten sind (Fahrt- oder Maschinenkosten).
Was in einem solchen Fall tun?
Ich scheue mich, vom Handwerker eine berichtigte Rechnung zu verlangen. Er soll seine Arbeit machen und nicht noch nebenher Aushilfs-Steuerbeamter oder Aushilfs-Steuerberater sein, einmal ganz abgesehen davon, dass mit den bescheinigten Beträgen wohl auch ein gewisses Risiko verbunden ist (zuviel bescheinigt?)
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