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Lohnkostenanteil Handwerker

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    #16
    AW: Lohnkostenanteil Handwerker

    Wenn aus der Rechnung die einzelnen Kosten (z.B. Fahrtkosten) ersichtlich sind, dann kannst du diese natürlich zu den separat ausgewiesenen Lohnkosten hinzurechnen (Umsatzsteuer auf die Fahrtkosten nicht vergessen).

    Wichtig ist nur, dass die Einzelwerte in der Rechnung erkennbar ausgewiesen sind.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
    Bin doch selbst Beamter im höheren Dienst
    Na hoffentlich nicht in der Finanzverwaltung..... auch wenn dies manches erklären würde :-)
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #17
      AW: Lohnkostenanteil Handwerker

      Glaubst du etwa, Finanzbeamte wären nicht ehrlich? Nein, ich bin nicht in der Finanzverwaltung.
      Ich habe nun beim Möbelgeschäft nachgefragt, die können keine neue Rechnung ausstellen, können mir auch nicht den prozentualen Anteil der Lohnkosten an den Gesamtkosten sagen. Ist schon schwierig. Wird wohl so ausgehen, dass ich nichts eintragen kann, was natürlich sehr schade ist.

      Kommentar


        #18
        AW: Lohnkostenanteil Handwerker

        Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
        ...
        Ich habe nun beim Möbelgeschäft nachgefragt, die können keine neue Rechnung ausstellen, können mir auch nicht den prozentualen Anteil der Lohnkosten an den Gesamtkosten sagen. Ist schon schwierig. Wird wohl so ausgehen, dass ich nichts eintragen kann, was natürlich sehr schade ist.
        Das ist ein durchaus nicht untypisches Buchhalterverhalten. Der Kunde ist hier in Deutschland nun mal nicht König, sondern nach Abschluss des Geschäfts nur noch Bittsteller.

        Dabei dürfte der Rechnungsaussteller die Arbeitskostenanteile für Lieferung und Montage jederzeit prozentual ermitteln. Nur du selbst darfst nicht schätzen!

        Siehe Randnummer 40 des BMF-Schreibens:
        Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich anhand der Angaben in der Rechnung gesondert ermittelt werden können. Auch eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrages in Arbeitskosten und Materialkosten
        durch den Rechnungsaussteller ist zulässig.
        Eine Schätzung des Anteils der Arbeitskosten durch den Steuerpflichtigen ist nicht zulässig und kann auch nicht auf die Entscheidung des BFH vom 20. März 2014 (BStBl II S. 882)
        gestützt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: Lohnkostenanteil Handwerker

          @steini3877

          Nein, ich wollte mit meinem lustig gemeinten Kommentar nicht unterstellen, dass Finanzbeamte unehrlich sind.
          Ich habe aber schon recht oft mit Beamten des höheren Dienstes zu tun gehabt, welche keine Ahnung von der fachlichen Materie ihres Arbeitsgebietes hatten.
          Fachliche Ahnung wird leider auf dieser Ebene nicht mehr vorausgesetzt - dafür gibt es ja schließlich Sachbearbeiter.

          Höherer Dienst und abenteuerliche Angaben in der Steuererklärung, dann kann es fast nur ein Lehrer sein :-)
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #20
            AW: Lohnkostenanteil Handwerker

            Bitte keine Lehrer Bashing,
            die haben es sowieso so schwer.

            Übrigens wird gerade bei Lehrern nicht nach den einzelnen Diensten unterschieden,
            sondern die Hierarchie geht hier nach den Schultypen.

            Höheren Dienst gibt es überall, wo es Behörden gibt.

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