AW: Lohnkostenanteil Handwerker
Wenn aus der Rechnung die einzelnen Kosten (z.B. Fahrtkosten) ersichtlich sind, dann kannst du diese natürlich zu den separat ausgewiesenen Lohnkosten hinzurechnen (Umsatzsteuer auf die Fahrtkosten nicht vergessen).
Wichtig ist nur, dass die Einzelwerte in der Rechnung erkennbar ausgewiesen sind.
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Na hoffentlich nicht in der Finanzverwaltung..... auch wenn dies manches erklären würde :-)
Wenn aus der Rechnung die einzelnen Kosten (z.B. Fahrtkosten) ersichtlich sind, dann kannst du diese natürlich zu den separat ausgewiesenen Lohnkosten hinzurechnen (Umsatzsteuer auf die Fahrtkosten nicht vergessen).
Wichtig ist nur, dass die Einzelwerte in der Rechnung erkennbar ausgewiesen sind.
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Zitat von steini3877
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