Hallo,
Zeile 4 Günstigerprüfung habe ich angekreuzt.
Bank A: keine Steuerbescheinigung von Bank erhalten
Kapitalerträge: 510,- EUR
in Anspruch gen. Sparer-Pauschbeitrag: 510,- EUR
'Bank B' Steuerbescheinigung von Bank erhalten
Zeile 7 Höhe der KAP-Einkünfte: 830,- EUR
Zeile 12 Höhe Anspruch Pauschbetrag: 291,-EUR
Zeile 48/49 sind dementsprechend gefüllt
Meine Frage, muss ich von Bank A auch eine Steuerbescheinigung anfordern und eintragen, obwohl dort keine Kapitalsteuer angefallen ist?
MfG
Zeile 4 Günstigerprüfung habe ich angekreuzt.
Bank A: keine Steuerbescheinigung von Bank erhalten
Kapitalerträge: 510,- EUR
in Anspruch gen. Sparer-Pauschbeitrag: 510,- EUR
'Bank B' Steuerbescheinigung von Bank erhalten
Zeile 7 Höhe der KAP-Einkünfte: 830,- EUR
Zeile 12 Höhe Anspruch Pauschbetrag: 291,-EUR
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Meine Frage, muss ich von Bank A auch eine Steuerbescheinigung anfordern und eintragen, obwohl dort keine Kapitalsteuer angefallen ist?
MfG
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