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Kindkrankengeld

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    Kindkrankengeld

    Hallo, da es mir neu ist das ich das Kindkrankengeld mit angebe bei der Steuer nun meine Frage wo trage ich dieses ein ?
    Anlage N ? In älteren Beiträgen war die Rede vom Hauptvordruck. Vielleicht könntet Ihr mir helfen :-)
    LG

    #2
    AW: Kindkrankengeld

    Wenn es dem Progressionsvorbehalt unterliegt, was ich jetzt nicht geprüft habe, dann ist es für 2017 in der Zeile 96 des Hauptvordrucks zu erklären.

    Bitte beachten: Diese Zeile gibt es sowohl für den Steuerpflichtigen/Ehemann wie im Fall der Zusammenveranlagung darunter für die Ehefrau!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kindkrankengeld

      Vielen Lieben Dank hab es gefunden :-)

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        #4
        AW: Kindkrankengeld

        Ich stimme Charlie zu und ergänze: Ja, es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, was auch Deiner Bescheinigung zu entnehmen sein dürfte.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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