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Abfindung, Riester

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    Abfindung, Riester

    Hallo !

    Wenn man eine Abfindung bekommt, kann man dann auch Riestern ?
    Mein Steuerprogramm mit Elster Schnittstelle sagt ja und reduziert entsprechend den zu zahlenden Steuerbetrag, auch wenn ich den Maximalbetrag für Riester eingebe.
    Aber Riestern darf doch nur, wer in die Rentenversicherung als pflichtversicherter einzahlt.
    Das mache ich jedoch in dem Jahr nicht.
    Sondern lebe nur von der Abfindung.

    Eine weitere Frage, die ich auch noch nicht rausgekriegt habe.
    Falls mein Programm falsch rechnet, wie ist das dann, wenn ich in dem betreffenden Jahr nur einen oder zwei Monate ALG1 bekommt, ist man dann berechtigt, den Maximalbetrag in Riester einzuzahlen, der sich dann steuermäßig auswirkt ?
    Wäre ich so dann auf der sichereren Seite ?

    Danke für Hilfe !
    Leonardo

    #2
    AW: Abfindung, Riester

    Auch wenn die Fragen mit Elster jetzt nicht so wirklich etwas zu tun haben, ganz knapp:

    Wer riestern kann, ist in § 10 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 4 EStG geregelt. Die Hauptgruppe sind die in der gesetzlichen RV Pflichtversicherte. Dazu gehören auch die meisten ALG I-Bezieher. Google mal nach BMF 24.07.2013, wo Du Dich mit der Anlage 1 vergnügen darfst, insbesondere Teil A Nr. 27.

    WENN Du unter die Riesterbegünstigten fällst im Jahr X, dann kannst Du im Jahr X auch das volle Programm fahren.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Abfindung, Riester

      ... wenn ich in dem betreffenden Jahr nur einen oder zwei Monate ALG1 bekommt,
      Bezieher von ALG1 sind in der Regel rentenversicherungspflichtig, jedenfalls dann, wenn sie im Jahr vor Beginn der Leistung rentenversicherungspflichtig waren und damit

      sind sie im Bezugsjahr in der Regel auch unmittelbar begünstigt.

      Ob das so ist, weiß ein Steuerprogramm normalerweise nicht!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung, Riester

        Danke für die Hinweise und die Hilfe !

        Dann werde ich das so machen.


        Dank und Gruß
        Leonardo
        Zuletzt geändert von leonardo2; 01.03.2018, 19:12.

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