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Steuererklärung als Witwe

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    Steuererklärung als Witwe

    Hallo zusammen,

    wie ihr oben schon lesen könnt geht es um die Steuererklärung als Witwe.
    Wie müssen wir denn die Formulare ausfüllen, wir hatten eine Zusammenveranlagung und nur der Verstorbene hat Rente bis Mitte des Jahres bezogen, danach habe ich Witwenrente bekommen.

    Für eure Tipps und Hilfe schonmal vielen Dank

    Gruß
    Betty26

    #2
    AW: Steuererklärung als Witwe

    Wie müssen wir denn die Formulare ausfüllen, wir hatten eine Zusammenveranlagung und nur der Verstorbene hat Rente bis Mitte des Jahres bezogen, danach habe ich Witwenrente bekommen.
    Für das Sterbejahr ist nach wie vor eine Zusammenveranlagung möglich.

    Beide Renten müssen jeweils in einer eigenen Anlage R erklärt werden, also eine Anlage R für den verstorbenen Ehemann verwenden und die Witwenrente dann in deiner Anlage R erklären.

    Am einfachsten ist es, die an das Finanzamt übermittelten Daten bei der Rentenversicherung anzufordern, sonst muss man den Rentenanpassungsbetrag beim Verstorbenen selbst berechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung als Witwe

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Für das Sterbejahr ist nach wie vor eine Zusammenveranlagung möglich.

      Beide Renten müssen jeweils in einer eigenen Anlage R erklärt werden, also eine Anlage R für den verstorbenen Ehemann verwenden und die Witwenrente dann in deiner Anlage R erklären.

      Am einfachsten ist es, die an das Finanzamt übermittelten Daten bei der Rentenversicherung anzufordern, sonst muss man den Rentenanpassungsbetrag beim Verstorbenen selbst berechnen.
      Sorry für die Frage, aber welche übermittelten Daten muss ich da bei der Rentenversicherung anfordern? Bevor die Steuererklärung eingereicht wird oder?

      Danke

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        #4
        AW: Steuererklärung als Witwe

        Bevor die Steuererklärung eingereicht wird oder?
        Ja, natürlich vorher. Es geht um die konkreten Daten der Rentenleistungen für das Jahr 2017.

        Der Antrag kann grundsätzlich online gestellt werden. Ich weiß aber nicht, ob das für einen Verstorbenen auch noch online möglich ist.

        Falls der Antrag für die Rente des verstorbenen Ehemanns früher schon mal gestellt wurde, müsste die Bescheinigung für 2017 bereits vorliegen. Der Antrag muss nämlich nur einmal gestellt werden.

        https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Steuererklärung als Witwe

          Hallo,
          @Charlie24

          Zitat: ich weiß aber nicht, ob das für einen Verstorbenen auch noch online möglich ist.

          Ich glaube kaum.
          Habe vor ca. 5 Wochen den Bescheid für meinen Schwiegervater angefordert.
          Habe bis heute nichts bekommen. Das ist ungewöhnlich lang

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Steuererklärung als Witwe

            Ich glaube kaum.
            Habe vor ca. 5 Wochen den Bescheid für meinen Schwiegervater angefordert.
            Habe bis heute nichts bekommen. Das ist ungewöhnlich lang
            Wahrscheinlich muss man da den Erbschein vorlegen?

            Blöd ist eben nur, dass man für einen Verstorbenen auch keinen Belegabruf mehr beantragen kann.

            Hat man allerdings den Belegabruf bereits zu Lebzeiten freigeschaltet, funktioniert dieser auch nach dem Tod problemlos weiter
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Steuererklärung als Witwe

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wahrscheinlich muss man da den Erbschein vorlegen?

              Blöd ist eben nur, dass man für einen Verstorbenen auch keinen Belegabruf mehr beantragen kann.

              Hat man allerdings den Belegabruf bereits zu Lebzeiten freigeschaltet, funktioniert dieser auch nach dem Tod problemlos weiter
              Hallo,

              es ist ja so, dass man beim Antrag auf eservice nur die RV-Nr und das Geburtsdatum eingibt.
              Die Rentenbezugsmitteilung wird dann an die Adresse ( Meldebehörde) geschickt.
              Da die Person verstorben ist, ist das wahrscheinlich ein Problem.
              Nicht die Adresse, sondern die Übermittlung der Daten auf dem Postweg.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Steuererklärung als Witwe

                Da die Person verstorben ist, ist das wahrscheinlich ein Problem.
                Bei uns am Dorf wäre das kein wirkliches Problem. Da hat der Postbote Briefe für meinen verstorbenen Schwiegervater auch noch Monate nach seinem Tod meiner Frau vorbei gebracht und

                die hat dann entschieden, ob sie die Post annimmt, was ja oft sinnvoll war, oder ob der Zusteller einfach vermerkt: Empfänger verstorben und die Post an den Absender zurückgeht.

                Ich vermute eher, dass die Rentenversicherung nichts mehr an die Adresse des Verstorbenen verschickt, sobald der Sterbefall gemeldet und dort erfasst ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Steuererklärung als Witwe

                  Hallo,

                  wir wohnen nur 2 Häuser weg.
                  Andere Post bekommen wir zugestellt.
                  Ist so abgeklärt mit dem Postboten.
                  Ich denke genau wie du: Zitat
                  Ich vermute eher, dass die Rentenversicherung nichts mehr an die Adresse des Verstorbenen verschickt, sobald der Sterbefall gemeldet und dort erfasst ist.

                  Ist aber für mich kein Problem. da ich die alten Unterlagen vom Steuerberater habe.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Steuererklärung als Witwe

                    Nur rein vorsichtshalber noch der Hinweis, dass Du für die Abgabe der Steuererklärung auch die Zustimmung eventueller Miterben des Verstorbenen benötigst. Möglicherweise bist du ja Alleinerbin, dann ist das natürlich kein Problem, aber häufig ist das auch nicht so.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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