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Anlage S

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    Anlage S

    Anlage S verlangt Gewinn anzugeben. Und ohne Beiträgen in den Zeilen 31,35,40 der EÜR.

    Zeile 40 sind "Aufwendungen für Telekommunikationen" (Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben).

    Nach dem Abzug (in meinem Fall nur Zeile 40 relevant) erscheint dann sofort in der Zeile 80 der EÜR ein "Korrigierter Gewinn" .

    Wie werden dann die Aufwendungen für Telekommunikation berücksichtigt ? ( Es ist ja bekannt, dass diese Kosten einen Privatanteil haben)

    #2
    AW: Anlage S

    In der Eingabehilfe heißt es ja:

    Bei gemischten Aufwendungen ist ausschließlich der betrieblich/beruflich veranlasste Anteil anzusetzen (z. B. Telekommunikationsaufwendungen)

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage S

      Wie werden dann die Aufwendungen für Telekommunikation berücksichtigt ? ( Es ist ja bekannt, dass diese Kosten einen Privatanteil haben)
      Wenn du einen Einzelverbindungsnachweis führst, kannst du doch den privaten und den beruflichen Anteil über einen gewissen repräsentativen Zeitraum auswerten und daraus dann Prozentwerte ableiten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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