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Zusätzliche Ausgaben einer Übungsleiterin

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    Zusätzliche Ausgaben einer Übungsleiterin

    Hallo zusammen,

    Ich erstelle für meine Tochter den Steuerantrag für 2017 über Elster Formular. Meine Tochter ist hauptberuflich beim Zahnarzt als Vollzeitkraft beschäftigt. Sie gibt abends zusätzlich Kurse als Übungsleiterin mit Trainerlizenz in einem Fitnessstudio. Mit dem Studio besteht kein schriftliches Vertragsverhältnis. Die Kurse werden auf Stundenbasis (Anzahl der durchgeführten Kurse) abgerechnet. In der Anlage N, Zeile 27 trage ich den überwiesenen Betrag von 1350 € ein. Soweit so gut.

    Kann ich die entstandenen Ausgaben in Form von z. B. Fahrtkosten, Beschaffung von speziellen Song-CDs. usw. als zusätzliche Werbungskosten eintragen? Wenn ja, wo genau im Elster Formular?

    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von Eagle; 04.03.2018, 12:20.

    #2
    AW: Zusätzliche Ausgaben einer Übungsleiterin

    In der Anlage N, Zeile 27 trage ich den überwiesenen Betrag von 1350 € ein. Soweit so gut.
    Warum glaubst du, dass das Honorar steuerfrei ist? Die meisten Fitnessstudio werden privat betrieben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Zusätzliche Ausgaben einer Übungsleiterin

      Hallo Charlie24,

      ich habe im Internet recherchiert und festgestellt, das für Übungsleiter eine Pauschale von 2400 Euro als Einnahmen steuerfrei sind. Bis zu diesem Betrag kann man die Einnahmen in der Steuererklärung unter Formular N, Zeile 27 eintragen.(?). Wenn dem nicht so ist, wo muss denn Betrag aufgeführt werden?

      Viele Grüße

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        #4
        AW: Zusätzliche Ausgaben einer Übungsleiterin

        Zitat von Eagle Beitrag anzeigen
        ich habe im Internet recherchiert und festgestellt
        Du hast leider vergessen den Link einzustellen.

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          #5
          AW: Zusätzliche Ausgaben einer Übungsleiterin

          Hallo L. E. Fant,

          Hier der Link als Beispiel, könnte man beliebig erweitern!
          https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/

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            #6
            AW: Zusätzliche Ausgaben einer Übungsleiterin

            Zitat von Eagle Beitrag anzeigen
            ich habe im Internet recherchiert und festgestellt, das für Übungsleiter eine Pauschale von 2400 Euro als Einnahmen steuerfrei sind.
            Und du meinst, dass für ein privates Fitness-Studio die folgenden Bedingungen aus deinem Link zutreffen?

            Begünstigt werden Sie nur, wenn Ihre Tätigkeit eine pädagogische Ausrichtung hat, Sie künstlerisch arbeiten oder alte, kranke oder behinderte Menschen pflegen.
            Um vom Freibetrag zu profitieren, müssen Sie für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft tätig sein, in der Sie im mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Bereich arbeiten.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Zusätzliche Ausgaben einer Übungsleiterin

              Hallo Kent,

              danke für die Antwort. Ich bin ein wenig irritiert. Es scheint, dass aus meiner Ausgangsfrage nun 2 Themen entstanden sind. Ich fasse den Dialog kurz zusammen:

              1. Fahrtkosten: Keine Absetzmöglichkeit in der Steuererklärung meiner Tochter.
              2. Sind die Einnahmen aus der Übungsleitertätigkeit in der Anlage N, Zeile 27 falsch platziert?? Bitte teile mir ggf. mit, wo die Einnahmen eingetragen werden sollen.

              Viele Grüße

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                #8
                AW: Zusätzliche Ausgaben einer Übungsleiterin

                Der Gewinn aus der nebenberuflich selbständigen Tätigkeit (also Einnahmen abzgl. Ausgaben) sollte mit dem eigenständigen Formular EÜR ermittelt werden. Dort lassen sich u.a. auch Fahrtkosten erfassen.
                Das Ergebnis der EÜR (lt. Zeile 84) wird dann einfach in die Zeile 4 der Anlage G eingetragen.
                mfg. - Kent

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                  #9
                  AW: Zusätzliche Ausgaben einer Übungsleiterin

                  Wenn, wovon wir ausgehen, das Honorar nicht steuerfrei ist, können natürlich Betriebsausgaben, wie z. B. Fahrtkosten u. a. im Rahmen des Steuerrechts geltend gemacht werden.

                  Für Fahrten Wohnung - 1. Betriebsstätte gibt es aber nur die Entfernungspauschale.

                  Zur Ermittlung des Gewinns ist die Anlage EÜR auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

                  Der Gewinn selbst ist in der Anlage G oder in der Anlage S zu erklären. Ob Personaltrainer unterrichtend und damit freiberuflich (Anlage S) oder gewerblich (Anlage G) tätig sind,

                  hängt erfahrungsgemäß von der konkreten Art der Tätigkeit ab. Ob es sich wirklich um eine selbständige Tätigkeit oder eher um Scheinselbständigkeit handelt, was nicht so selten vorkommt,

                  ist aus den gemachten Angaben nicht ersichtlich und für die Besteuerung wohl auch nicht von Bedeutung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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