Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rettungsdienst mit mehreren Rettungswachen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rettungsdienst mit mehreren Rettungswachen

    Hallo an Alle!

    Ich bin am Verzweifeln, ich versuche nun schon seit einiger Zeit meine Steuererklärung zu machen. Jedoch scheitere ich immer wieder am selben Punkt, wie um Gottes Willen erkläre ich dem Programm das ich neben meiner Hauptwache noch 4 weitere Rettungswachen anzufahren habe?

    Ich bin über jeden Hilfreichen Beitrag dankbar

    #2
    AW: Rettungsdienst mit mehreren Rettungswachen

    ... das ich neben meiner Hauptwache noch 4 weitere Rettungswachen anzufahren habe?
    Wenn deine Hauptwache deine 1. Tätigkeitsstätte ist, dann erklärst du die Fahrten dorthin über die Entfernungspauschale (Anlage N, Zeile 31 ff).

    Die Fahrten zu den Nebenwachen kannst du dann bei Auswärtstätigkeit erklären (Anlage N, Zeile 49 ff).
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Rettungsdienst mit mehreren Rettungswachen

      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Muss ich dann trotzdem die anderen Wachen unter Anlage N Punkt 33 angeben oder kann ich mir das sparen? Habe das jetzt so angegeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Rettungsdienst mit mehreren Rettungswachen

        Muss ich dann trotzdem die anderen Wachen unter Anlage N Punkt 33 angeben oder kann ich mir das sparen? Habe das jetzt so angegeben.
        Nein, doppelt darf nichts angegeben werden! Man hat beim gleichen Arbeitgeber nur eine 1. Tätigkeitsstätte, alle weiteren Einsatzstellen sind Auswärtstätigkeit.

        Da zählen dann aber Hin- und Rückweg und nicht nur die einfache Entfernung!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X