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Berechnung der Lohnsteuer bei Zusammenveranlagung

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    Berechnung der Lohnsteuer bei Zusammenveranlagung

    Hallo,

    ich bin neu in dem Forum und fülle gerade das erste Mal meine Steuererklärung mit Elster aus (die letzte war händisch vor 7 Jahren).

    Ich bin verheiratet und möchte eine Lohnsteuererklärung mit Zusammenveranlagung abgeben.

    Hierfür meine Eckdaten:
    Das gemeinsame Einkommen beträgt 85 T€.
    - Rentenversicherung -4,8 T€
    - Krankenversicherung Pflegerversicherung -5T€ (ich dachte 3800€ wären maximal)
    - Sonderausgaben -3,8 T€ (Studienkosten direkt bei Punkt 8 im Hauptvordruck eingetragen)
    =71,4 T€ zu versteuerndes Einkommen

    Nun verstehe ich das Ehegattensplitting so, dass ich die 71,4 durch 2 teilen muss = 35,7T€,

    Dafür müsste ich nach BMF-Steuerrechner für verheiratet 4,1T€ zahlen *2 =8,2T€ und für Single 7665€ *2 =15330 - was sich mit Elster deckt.


    Ist meine theoretische Betrachtung richtig (ich nehme an verheiratet ist der richtige Wert)?
    Ist meine Reduktion durch Rente, KV, Pflege V richtig - ich habe die bereits Arbeitgeberanteile abgezogen und entsprechend eingetragen?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Berechnung der Lohnsteuer bei Zusammenveranlagung

    Es gibt keine Lohnsteuererklärung, das Ding heißt Einkommensteuererklärung.
    Elster ist ein Verfahren zur Übermittlung von Steuererklärungen und -anmeldungen. Man macht seine Steuererklärung entweder in Mein Elster, ElsterFormular oder einer kommerziellen Anwendung.

    Ansonsten zu deinen Fragen:

    Zitat von remoe Beitrag anzeigen
    Ist meine theoretische Betrachtung richtig (ich nehme an verheiratet ist der richtige Wert)?
    Ist meine Reduktion durch Rente, KV, Pflege V richtig - ich habe die bereits Arbeitgeberanteile abgezogen und entsprechend eingetragen?
    Ob du verheiratet bist, musst du selber wissen. Wenn deine Frage darauf zielt, ob Zusammenveranlagung günstiger ist, als Einzelveranlagung, so ist das in der Regel der Fall, umso mehr, je unterschiedlicher das Einkommen ist.

    Deine Berechnung der Sonderausgaben durch Vorsorgeaufwendungen ist arg grob. Erstmal ist die RV derzeit noch nicht voll absetzbar, und insofern du dich wunderst, dass KV+PV auch über die 3800 hinaus abgezogen werden, so hast du nicht mitbekommen, dass die seit Anfang des Jahrzehnts unbeschränkt abziehbar sind, allerdings werden vom unbeschränkt abziehbaren KV-Beitrag 4% für den Krankengeldanspruch abgezogen.

    Warum du versuchst, das Ganze zwanghaft selbst auszurechnen, ist mir unklar. Die Darstellung des Rechenweges in Mein Elster oder ElsterFormular ist wahrlich ausführlich genug, und im Gegensatz zu deiner Grobrechnung sogar noch genau.

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