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Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

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    Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

    Moin

    Leider werden die Daten des Belegabrufes nicht übernommen.

    Es erscheint folgende Fehlermeldung :

    Verarbeitungsfehler
    1: Der im Feld 'nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-
    Pflichtversicherung' enthaltene Wert muss größer als 0 sein.
    Beleginformationen
    Abholzeitpunkt: 07.03.2018 05:50
    Beleg-Id: vb0603etcojt3h0n0h2iqbmdzc1b4kzg[0bcac7619dc29b3a6d27753c769d07da]
    Belegart: VaSt_LStB
    ElsterFormular-Datei: ESt2017_?????????_Uwe_und_?????????_Jeannette.elfo
    Veranlagungsjahr: 2017

    In der Papierversion befindet sich an dieser Position - wie in allen vergangenen Jahren - kein Eintrag.

    In WISO gibt es diese Fehlermeldung nicht !

    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von vetlasyan; 07.03.2018, 06:31.

    #2
    AW: Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

    Zitat von vetlasyan Beitrag anzeigen
    Moin

    Leider werden die Daten des Belegabrufes nicht übernommen.

    Es erscheint folgende Fehlermeldung :

    Verarbeitungsfehler
    1: Der im Feld 'nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-
    Pflichtversicherung' enthaltene Wert muss größer als 0 sein.
    Beleginformationen
    Abholzeitpunkt: 07.03.2018 05:50
    Beleg-Id: vb0603etcojt3h0n0h2iqbmdzc1b4kzg[0bcac7619dc29b3a6d27753c769d07da]
    Belegart: VaSt_LStB
    ElsterFormular-Datei: ESt2017_?????????_Uwe_und_?????????_Jeannette.elfo
    Veranlagungsjahr: 2017

    In der Papierversion befindet sich an dieser Position - wie in allen vergangenen Jahren - kein Eintrag.

    In WISO gibt es diese Fehlermeldung nicht !

    Viele Grüße
    Hallo,

    die Nullen löschen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

      Zitat von vetlasyan Beitrag anzeigen
      Moin



      ..........................
      In WISO gibt es diese Fehlermeldung nicht !

      Viele Grüße
      Hallo vetlasyan,

      soll das heißen, dass der Belegabruf über WISO funktioniert -> dann hast du doch die Option die Belege über WISO einzufüllen, ohne händisch nachzuarbeiten wie von FIGUL empfohlen.

      Tschüß

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        #4
        AW: Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo vetlasyan,

        soll das heißen, dass der Belegabruf über WISO funktioniert -> dann hast du doch die Option die Belege über WISO einzufüllen, ohne händisch nachzuarbeiten wie von FIGUL empfohlen.

        Tschüß
        Hallo,

        vielleicht möchte er die Erklärung 2x abgeben Wieso/ElsterFormuar :-(

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          die Nullen löschenGruß FIGUL
          Sorry - aber wie kann ich während der Procedur - Belegabruf - etwas manipulieren ?
          Die Daten werden doch wegen der aktuellen Fehlermeldung nicht eingepflegt.
          (Es geht nicht um Vorjahresdaten)

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          soll das heißen, dass der Belegabruf über WISO funktioniert -> dann hast du doch die Option die Belege über WISO einzufüllen
          Ja mit WISO funktioniert alles - aber ich möchte mich von WISO trennen.

          Unter - Bereits abgerufene Belege - erhalte ich folgende Tabelle:

          http://www.08o80.com/belege.jpg

          Wenn ich dann auf "Fehler" klicke erhalte ich obige Fehlerbeschreibung und keine Möglichkeit irgend etwas zu editieren.

          Übersehe ich etwas ?

          Viele Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

            Ich habe es gerade noch eimal mit einem leeren Formular versucht.

            Nach dem Belegabruf habe ich die Frage nach Datenübernahme aus dem Vorjahr ignoriert.

            Die neuen abgerufenen Daten wurden nicht übernommen - aber der gleiche Fehler angezeigt.

            Ich habe - wie es aussieht - keinen Einfluss darauf.

            Viele Grüße

            Kommentar


              #7
              AW: Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

              Hallo vetlasyan,

              hast du eigentlich den Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung durch den AG erhalten ?
              Denn wenn es über WISO funktioniert hat, kann es eigentlich auch nicht an der übermittelten Lohnsteuerbescheinigung liegen.

              Eine händige Eingabe würde das Problem erst einmal lösen, denn die eingefüllten Belege musst du eh noch überprüfen, da wird manchmal noch einiges durcheinandergeschmissen in MeinElster.

              Tschüß

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                #8
                AW: Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

                Hallo

                Ja - der Papierausdruck liegt vor.

                Es ist mein erster Versuch mit ElsterFormular.
                Leider enttäuschend. (Habe es beinahe nicht anders erwartet.)

                Ich habe bis zur Abgabe, wegen anderer noch ausstehender Abrechnungen, bis Mitte
                des Jahres Zeit. Vieleicht gibt es bis dahin ein Update.

                Viele Grüße

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo,

                vielleicht möchte er die Erklärung 2x abgeben Wieso/ElsterFormuar :-(

                Gruß FIGUL
                Wenn obige Einlassung den Tenor deiner über 4000 Beiträge ausmacht wird eine Lösung wohl nicht dabei sein :-(

                Kommentar


                  #9
                  AW: Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

                  Die neuen abgerufenen Daten wurden nicht übernommen - aber der gleiche Fehler angezeigt.
                  Die Ursache des Fehlers dürfte in einem unzulässigen Nullwert auf der Lohnsteuerbescheinigung liegen.

                  Kann man den Inhalt der Bescheinigung denn nicht zum Drucken anzeigen? Dann könnte man die zulässigen Werte ja auch von Hand eingeben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

                    Zitat von vetlasyan Beitrag anzeigen
                    Wenn obige Einlassung den Tenor deiner über 4000 Beiträge ausmacht wird eine Lösung wohl nicht dabei sein :-(
                    Wenn du keine klare Aussage machst, wieso Du sowohl mit Elsterformular als auch mit WISO am Ball bist, muss man ja spekulieren, oder ? Zugegeben, FIGUL hätte einfach fragen können, aber seine ironische Aussage ist ja letztlich nichts Anderes als eine verkappte Frage. Also einfach mal cool bleiben und nicht deutlich übers Ziel hinausschießen
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

                      Es ist mein erster Versuch mit ElsterFormular.
                      Eine inhaltlich fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung kann nicht übernommen werden, da hilft auch ein Update von ElsterFormular nicht.

                      Ich hatte 2016 einen vergleichbaren Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung eines Angehörigen, da half nur Abschreiben der Werte.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

                        Hallo vetlasyan,

                        unklar ist für mich, wieso ein Beleg in WISO erfolgreich abgerufen werden kann und derselbe Beleg in Elsterformular nicht -> Bist du wirklich in der Software Elsterformular aktuellste Version 19.1 unterwegs ?

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                          Wenn du keine klare Aussage machst, wieso Du sowohl mit Elsterformular als auch mit WISO am Ball bist, muss man ja spekulieren, oder ? Zugegeben, FIGUL hätte einfach fragen können, aber seine ironische Aussage ist ja letztlich nichts Anderes als eine verkappte Frage. Also einfach mal cool bleiben und nicht deutlich übers Ziel hinausschießen
                          Was wenn ich WISO nicht erwähnt hätte ? Zum spekulieren habe ich niemand aufgefordert.
                          Warum muss ich mich erkären? Ändert das etwas an der Problematik ?

                          Wie dem auch sei, ich möchte mich von WISO trennen.
                          Kann es aber, weil für dieses Jahr das Abo noch läuft paralell einsetzen.
                          Sodurch konnte ich feststellen das WISO mit dem Belegabruf keinerlei Probleme hat.
                          Na ja, und Abschreiben ist ja wohl nicht mehr Stand der Technik. Zumal WISO das
                          seit Einführung problemlos hinbekommen hat. Das sollte ein Staatsbetrieb doch auch
                          liefern können?

                          Viele Grüße

                          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                          Hallo vetlasyan,

                          unklar ist für mich, wieso ein Beleg in WISO erfolgreich abgerufen werden kann und derselbe Beleg in Elsterformular nicht -> Bist du wirklich in der Software Elsterformular aktuellste Version 19.1 unterwegs ?

                          Tschüß
                          Das ist mir auch unklar - und genau darum geht es.

                          Ja, es ist die aktuelle Version 19.1.

                          Und warum wird ein Wert - größer als 0 - erwartet wo bisher niemals ein Eintrag vorhanden war?

                          Viele Grüße

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Ich habe die Anlage N - darum geht es - gelöscht und erwartete das diese
                          nach Belegabruf neu angelegt wird. Geht wegen diesem Fehler auch nicht.
                          Viele Grüße
                          Zuletzt geändert von vetlasyan; 07.03.2018, 11:46.

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                            #14
                            AW: Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

                            hätte hätte Fahrradkette. Du HAST WISO aber erwähnt und wir wollen Dir helfen und dazu braucht der helfwütige Leser jede notwendige Info, ggf. auch eine, von der Du glaubst, man bräuchte sie nicht. Und wenn Dein Vortrag aber unrund wirkt und man dadurch den Eindruck gewinnt, dass der Fokus von Dir zu eng gesetzt ist, dann wird man ja wohl nachfragen dürfen und müssen. Ob das etwas an der Problematik dann ändert, weiß man erst hinterher. Vergiss bitte auch nicht, dass das hier ein öffentliches Forum ist, d.h. es gibt jede Menge Mitleser, die aus den Postings für ihr eigenes Problem Honig saugen wollen. Du (und ich) sind nicht allein hier und du (und ich) haben den Thread daher nicht gepachtet.

                            Inhaltlich spekulativ:

                            Vielleicht hat der Arbeitgeber an einer Stelle einen Datenwert geliefert (Zeile 28 mit Null ?), den er eigentlich gar nicht liefern darf. Und WISO kann damit ggf. umgehen, Elsterformular aber (noch) nicht, ggf. erst nach einem späteren Update. Du kannst ja alternativ mal versuchen mit MEIN ELSTER zu arbeiten und zu schauen, ob das da akzeptiert wird. Wäre mal interessant zu wissen.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              AW: Keine Abrufdaten-Übernahme wegen sonderbarer Fehlermeldung möglich

                              Geprüft werden müsste ein Nulleintrag unter Nummer 28 der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung natürlich nicht wirklich, da die dort übermittelten Werte

                              ohnehin nicht in die Steuererklärung übernommen werden. Das unterschiedliche Verhalten der Programme verwundert nur deshalb etwas, weil ja die meisten Prüfroutinen

                              aus dem ElsterRichClient - ERiC - stammen, der sowohl bei kommerzieller Software wie bei ElsterFormular zum Einsatz kommt.

                              Man kann das Problem ja an die Hotline herantragen, im Forum können wir da m. E. nicht helfen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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