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    Erstes Arbeiten

    Hallo an alle,

    bin gerade dabei die Steuererklärung meines Sohnes zu machen. Er ist seit November 2017 beschäftigt (vorher Ausbildung).
    Er arbeitet in Osnabrück und wohnt dort in der Woche bei Verwandten und kommt jedes Wochenende nach Hause (Neuss).
    Er zahlt in Osnabrück keine Miete gibt nur einen kleinen Betrag fürs Essen. Kann man die Fahrten nach Neuss absetzen und wo. Er ist in Neuss gemeldet (bei uns).

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Erstes Arbeiten

    Da wir hier keine Steuerberatung machen dürfen, zwei kleine Tipps:

    1. Einfach mal ohne die Aufwendungen berechnen lassen, ob es nicht sowieso schon die gesamte gezahlte Steuer zurück gibt.
    2. Wenn nicht: Anlage N Seite 2 Zeilen 31ff

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      #3
      AW: Erstes Arbeiten

      Ein Zimmer im elterlichen Haushalt begründet keinen eigenen Haussstand.

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        #4
        AW: Erstes Arbeiten

        Hallo,

        >>>Er ist seit November 2017 beschäftigt (vorher Ausbildung).

        Und in der Ausbildung hat er nichts verdient?


        >>>Kann man die Fahrten nach Neuss absetzen und wo.

        Ich sehe das als Fahrten zur Arbeit (Entfernungspauschale), einzutragen in der Anlage N 2. Seite oben.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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