Ich beziehe ALG I und erhalte Zahlungen der Bundesagentur für meine private Kranken- und Pflegeversicherung. Handelt es sich hierbei um eine steuerbefreite Leistung, die auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt?
In der EStErkl 2016 hatte ich diese Zahlungen unter Zeile 27 "Zuschuss von dritter Seite" eingetragen, was vom Finanzamt ersatzlos gestrichen wurde.
In der EStErkl 2016 hatte ich diese Zahlungen unter Zeile 27 "Zuschuss von dritter Seite" eingetragen, was vom Finanzamt ersatzlos gestrichen wurde.
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