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Abfindung für 2017 korrekt eintragen.

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    Abfindung für 2017 korrekt eintragen.

    Hallo. Ich habe letztes Jahr eine Abfindung bekommen.
    In der Lohnsteuerbescheinigung wurde diese in Zeile 10-12 eingetragen. Ist das korrekt oder sollte bzw. Muss ich es noch woanders rein schreiben? Ich hab absolut nichts dazu gefunden.

    #2
    AW: Abfindung für 2017 korrekt eintragen.

    In der Lohnsteuerbescheinigung wurde diese in Zeile 10-12 eingetragen. Ist das korrekt ...
    Warum soll das nicht korrekt sein? Du kannst die Einträge in ElsterFormular einfach abtippen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abfindung für 2017 korrekt eintragen.

      Ja. Mir kommt die Erstattung etwas wenig vor. Also ist das so korrekt?

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        #4
        AW: Abfindung für 2017 korrekt eintragen.

        Zitat von Daniel_89 Beitrag anzeigen
        Ja. Mir kommt die Erstattung etwas wenig vor. Also ist das so korrekt?
        Der Arbeitgeber hat doch bereits mit der Lohnsteuer die Abfindung ermäßigt besteuert, warum sollte dann mit der Einkommensteuererklärung nochmals eine deutliche Erstattung rauskommen?
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Abfindung für 2017 korrekt eintragen.

          Ok, habs verstanden. Danke schön.

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            #6
            AW: Abfindung für 2017 korrekt eintragen.

            Es ist sogar so, dass ermäßigte Besteuerungen von Lohnteilen vom System im Einzelfall sogar zu Nachzahlungen führen können, weshalb derartige Fälle Pflichtveranlagungsfälle sind.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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