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    Krankengeld

    Wo muss man beim Formular 2017 das erhaltene Krankengeld eintaragen?

    #2
    AW: Krankengeld

    In die Zeile 96 des Hauptvordrucks, die ist auf Seite 4 oben zu finden. Die Zeile gibt es 2-mal!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Krankengeld

      Muss man das zwingend eintragen....anscheinend ja weil wenn ich das nicht eintrage ist die Berechnung 300 Euro höher d.h ich würde 300 Euro mehr zurückbekommen

      Kommentar


        #4
        AW: Krankengeld

        Hallo Campi30,

        und wenn du es jetzt nicht einträgst, um dein Ergebnis kosmetisch zu verbessern, macht es das Finanzamt bei der Veranlagung deiner Erklärung, die Krankenkassen übermitteln diese Daten bis zum 28.02. des Folgejahres.

        Tschüß

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          #5
          AW: Krankengeld

          Da danach gefragt wird, MUSS man es eintragen, egal ob es eine Auswirkung hat oder nicht.

          Das Krankengeld ist zwar steuerfrei, hat aber erhöhende Auswirkung auf den Steuersatz, man nennt das Progressionsvorbehalt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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