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Falsche Steuerklasse

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    Falsche Steuerklasse

    Hallo nochmal zusammen.

    Mein ex AG hatte mich gekündigt. Lohn immer in Stkl. 1.
    1 Monat nach meiner Entlassung kam meine Nachzahlung. Die allerdings mit Stkl.6 ausbezahlt wurde obwohl diese Fa. weiss das ich in 1 bin. Mein Anwalt meinte ich könne es mir über die Steuererklärung zurück holen. Wo kann ich das im Elsterformular eingeben? Mir wurde gesagt in Anlage N. Danke schonmal für eure hilfe.

    MfG

    #2
    AW: Falsche Steuerklasse

    Du gibst einfach deine Einkommensteuererklärung ab, und auf die festgesetzte Einkommensteuer wird die Lohnsteuer angerechnet. War der Lohnsteuerabzug zu hoch, gibt es eine Erstattung.

    BTW, dass der Ex-AG dir die Nachzahlung auf Steuerklasse 1 gezahlt hätte, willst du nicht wirklich lieber haben. Dafür hätte er sich als dein Hauptarbeitgeber anmelden müssen, und so du da schon einen neuen AG gehabt hast, wärst du bei dem automatisch in Steuerklasse 6 gerutscht.

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      #3
      AW: Falsche Steuerklasse

      Mir wurde gesagt in Anlage N. Danke schonmal für eure hilfe.
      Bei ElsterFormular beginnt die Anlage N mit einer Nachbildung der Lohnsteuerbescheinigung. Oben ist ein Button zum Hinzufügen weiterer Lohnsteuerbescheinigungen,

      da kannst du dann die Daten aus deinen Bescheinigungen der Reihe nach eintippen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Falsche Steuerklasse

        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Du gibst einfach deine Einkommensteuererklärung ab, und auf die festgesetzte Einkommensteuer wird die Lohnsteuer angerechnet. War der Lohnsteuerabzug zu hoch, gibt es eine Erstattung.

        BTW, dass der Ex-AG dir die Nachzahlung auf Steuerklasse 1 gezahlt hätte, willst du nicht wirklich lieber haben. Dafür hätte er sich als dein Hauptarbeitgeber anmelden müssen, und so du da schon einen neuen AG gehabt hast, wärst du bei dem automatisch in Steuerklasse 6 gerutscht.

        Ahh ok. Das ergibt sinn. Danke

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