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Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt, Kindergeld

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    Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt, Kindergeld

    Hallo!

    Es geht um Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt, Kindergeld bei der Einkommenssteuer.

    Zur Situation:

    - Geschieden - Steuerklasse I - KEIN Kinderfreibetrag eingetragen.
    - das Kind 15 Jahre, lebt bei der Mutter und diese erhält vermutlich Kindergeld.
    - Kindesunterhalt wird von mir direkt an das Kind bezahlt.

    Kann ich nun den Kindesunterhalt bei der Steuererklärung geltend machen oder nicht?

    Bisher habe ich nur widersprüchliche Informationen gefunden.
    Einerseits ja - wenn kein Kindergeld bezogen wird und auch KEIN Kinderfreibetrag eingetragen ist.
    Andererseits nein - wenn Kindergeld gezahlt wird und/oder ein Kinderfreibetrag eingetragen ist.

    Was nun? Ich bekomme KEIN Kindergeld und habe auch 0 Kinderfreibetrag eingetragen.

    Reicht es aus das die Kindesmutter Kindergeld erhält und somit die absetzfähigkeit des
    Kindesunterhalts für mich weg ist?


    Wäre echt Klasse wenn ihr mir das mal erklären könntet :-)

    MfG JGK

    #2
    AW: Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt, Kindergeld

    Wenn du für das Kind in ausreichendem Umfang Unterhalt leistest, steht dir der halbe Kindergeldanspruch zu, auch wenn die Mutter das Kindergeld erhält.

    Du füllst die Anlage Kind aus! Deine konkreten Unterhaltszahlungen kannst du bei einem Kind, für das noch ein Kindergeldanspruch besteht, steuerlich nicht geltend machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt, Kindergeld

      Danke Charlie24!

      D.H. ich ziehe lediglich - wie schon praktiziert - einfach das hälftige Kindergeld
      von dem Kindesunterhalt ab?

      Was ist aber mit dem pauschalen Kinderfreibetrag von 7.356 EUR/Jahr für beide Eltern in 2017.
      Hälftig - also für mich blieben dann ja 3.678 EUR/Jahr als pauschal zu beantragen.

      3.678 EUR - 1/2Kindergeld (12 x 96 = 1.152 EUR) = 2.526 EUR Rest hälftiger Kinderfreibetrag

      Was passiert mit dem Rest?
      Wie kann ich diesen geltend machen?


      Gruß! JGK

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        #4
        AW: Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt, Kindergeld

        Man kann und man muss auch keinen halben Kinderfreibetrag geltend machen, nur den halben Kindergeldanspruch von 1.152 EUR muss man eintragen.

        Nicht mehr und nicht weniger!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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