Hallo!
Es geht um Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt, Kindergeld bei der Einkommenssteuer.
Zur Situation:
- Geschieden - Steuerklasse I - KEIN Kinderfreibetrag eingetragen.
- das Kind 15 Jahre, lebt bei der Mutter und diese erhält vermutlich Kindergeld.
- Kindesunterhalt wird von mir direkt an das Kind bezahlt.
Kann ich nun den Kindesunterhalt bei der Steuererklärung geltend machen oder nicht?
Bisher habe ich nur widersprüchliche Informationen gefunden.
Einerseits ja - wenn kein Kindergeld bezogen wird und auch KEIN Kinderfreibetrag eingetragen ist.
Andererseits nein - wenn Kindergeld gezahlt wird und/oder ein Kinderfreibetrag eingetragen ist.
Was nun? Ich bekomme KEIN Kindergeld und habe auch 0 Kinderfreibetrag eingetragen.
Reicht es aus das die Kindesmutter Kindergeld erhält und somit die absetzfähigkeit des
Kindesunterhalts für mich weg ist?
Wäre echt Klasse wenn ihr mir das mal erklären könntet :-)
MfG JGK
Es geht um Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt, Kindergeld bei der Einkommenssteuer.
Zur Situation:
- Geschieden - Steuerklasse I - KEIN Kinderfreibetrag eingetragen.
- das Kind 15 Jahre, lebt bei der Mutter und diese erhält vermutlich Kindergeld.
- Kindesunterhalt wird von mir direkt an das Kind bezahlt.
Kann ich nun den Kindesunterhalt bei der Steuererklärung geltend machen oder nicht?
Bisher habe ich nur widersprüchliche Informationen gefunden.
Einerseits ja - wenn kein Kindergeld bezogen wird und auch KEIN Kinderfreibetrag eingetragen ist.
Andererseits nein - wenn Kindergeld gezahlt wird und/oder ein Kinderfreibetrag eingetragen ist.
Was nun? Ich bekomme KEIN Kindergeld und habe auch 0 Kinderfreibetrag eingetragen.
Reicht es aus das die Kindesmutter Kindergeld erhält und somit die absetzfähigkeit des
Kindesunterhalts für mich weg ist?
Wäre echt Klasse wenn ihr mir das mal erklären könntet :-)
MfG JGK
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