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Steuererklarung: Nachzahlung

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    Steuererklarung: Nachzahlung

    Hallo zusammen,

    ich mache erstmal selbst steuererklärung mit Elsterformular. Ich habe alles in Elsterformular eingetragen aber es zeigt mir nachzahlung mit berechnungsergebniss "Einkommensteuer und Solidaritatszuschlag sind hoher als abzug festgesetzt". Wie kann es sein ?? Steuer wird Monatlich vom Gehalt abgezogen dann wie kann es anders für ganz jahr sein? Kann jemand erklaren. Vielleciht habe ich was fehler. Danke!

    #2
    AW: Steuererklarung: Nachzahlung

    Das Doppelpost habe ich jetzt entfernt, ansonsten brauchen wir aber schon etwas mehr Angaben, um herauszufinden, wie es zu der Nachzahlung kommt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklarung: Nachzahlung

      Hallo,

      >>>Wie kann es sein ??

      Mal ein paar Beispiele:
      - Einkünfte auf Lohnsteuerklasse 5 oder 6
      - Lohnersatzleistungen
      - sonstige unversteuerte Einkünfte (Rente, Miete, Kapitalerträge etc.)
      - in der Lohnsteuerkarte eingetragene Freibeträge, wobei die Kosten nun aber nicht erklärt wurden
      - fehlende Einträge in der Steuererklärung (etwa bei den Sonderausgaben - Anlage Vorsorgeaufwand)

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Steuererklarung: Nachzahlung

        Danke!

        Ich mache für Jahr 2016 und 2017. In 2016, habe ich verpflegungszuschusse bei Auswartatigkeit (850 Euro ca.) welche habe ich in Nummer 57 (Von Arbeitgeber steuerfrei ersetzt) getragen. Soll ich diese Beitrag von Bruttolohn abziehen oder Bruttolohn bleibt gleich wie in Jahresabrechnung??

        Also, ich bin verheiratet, habe Klasse 3 und meine Frau ist hausfrau. Ich habe keine unversteuerte Einkünfte.

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          #5
          AW: Steuererklarung: Nachzahlung

          Hallo,

          >>> In 2016, habe ich verpflegungszuschusse bei Auswartatigkeit (850 Euro ca.) welche habe ich in Nummer 57 (Von Arbeitgeber steuerfrei ersetzt) getragen. Soll ich diese Beitrag von Bruttolohn abziehen oder Bruttolohn bleibt gleich wie in Jahresabrechnung??

          Du musst die Verpflegungskosten natürlich auch absetzen (Anlage N, da gibt es extra ein Unterformular).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Steuererklarung: Nachzahlung

            >> Du musst die Verpflegungskosten natürlich auch absetzen (Anlage N, da gibt es extra ein Unterformular).

            Das habe ich schon gemacht. In Verpflegungsmehraufwendungen unter ""Nummer 57: Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt"". Aber das macht kein differenz, nachzahlung bleibt gleich...

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              #7
              AW: Steuererklarung: Nachzahlung

              Hallo,

              >>>In Verpflegungsmehraufwendungen unter ""Nummer 57: Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt"".

              Und was ist mit Zeile 52 bis 56?

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Steuererklarung: Nachzahlung

                Zitat von sahmed12 Beitrag anzeigen
                Das habe ich schon gemacht. In Verpflegungsmehraufwendungen unter ""Nummer 57: Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt""
                Hast Du denn die Zeilen 52 bis 56 ausgefüllt?

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                  #9
                  AW: Steuererklarung: Nachzahlung

                  Das habe ich nicht gefullt.

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                    #10
                    AW: Steuererklarung: Nachzahlung

                    Wenn Du vom Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse bekommen hast, dann solltest Du unbedingt auch Deine Aufwendungen eintragen. Wie Stefan schon gesagt hat.

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                      #11
                      AW: Steuererklarung: Nachzahlung

                      Wenn Zeile 52 bis 56 sind ausgefullt und 57 auch dann es gibt kein differenz in berechnung.
                      Differenz in Ergebniss ist nur wenn fulle ich Ziele 52 -56 aus, wenn trage ich nix in Ziele 57 ein (Arbeitgeber steuerfrei)

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                        #12
                        AW: Steuererklarung: Nachzahlung

                        Zitat von sahmed12 Beitrag anzeigen
                        Wenn Zeile 52 bis 56 sind ausgefullt und 57 auch dann es gibt kein differenz in berechnung.
                        Differenz in Ergebniss ist nur wenn fulle ich Ziele 52 -56 aus, wenn trage ich nix in Ziele 57 ein (Arbeitgeber steuerfrei)
                        Es geht nicht darum, dass du mehr rauskriegst, sondern darum, dass das FA sieht, dass den Erstattungen, die der AG in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen hat, auch entsprechende Kosten gegenüber stehen.

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