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Studium Kosten

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    Studium Kosten

    Hallo,

    da ich gelesen habe, dass je nach Erst/Zweit Studium die Angaben unterschiedlich sind und mein Fall etwas speziell ist bin ich mir bei ein paar Punkten nicht sicher:
    Ich mache ein Erststudium, nach abgeschlossener Berufsausbildung, beide stehen aber nicht im Zusammenhang zueinander.
    Nun versuche ich die Einkommensteuererklärung zu machen für das Jahr zu machen, in welchem ich noch 9 Monate voll gearbeitet habe und anschließend 3 Monate Student plus Tätigkeit als Werksstudent war.

    - In Anlage N habe ich alle Angaben aus den beiden Lohnsteuerbescheinigungen für die beide Zeiträume addiert und eingetragen - das stimmt dann so, oder?
    - die 3 Monate für die ich freiwillig Krankenversicherung gezahlt habe (da Ü30) in Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 17 und 19 - so korrekt?
    - Und wo trage ich nun die folgenden Sachen ein: Studiengebühren, Aufwendungen für's Studium wie Bücher, Schreibtisch, Laptop, Drucker - kommt das alles in Anlage N Zeile 43?
    - Und wie gebe ich ein Notebook an, habe gelesen man muss das auf mehrere Jahre aufteilen ab einem bestimmten Betrag?
    - Wo gebe ich das Semesterticket an? Trage ich dazu in Anlage N eine zweite Arbeitsstädte ein (also die Uni)?

    Sorry, falls die Fragen ein wenig unnötig erscheinen, hatte bisher immer nur "minimalistische" Erklärungen als Arbeitnehmer gemacht.

    #2
    AW: Studium Kosten

    Da du eine abgeschlossene berufliche Erstausbildung hast, sind die Kosten für das Studium generell Werbungskosten. Die Anlage N, Zeile 44 passt dafür schon

    Wie man Computer und Zubehör (Drucker, Monitor) absetzen darf, musst du unter dem Stichwort AfA Computer selbst recherchieren.

    In der Regel werden solche Geräte nicht ausschließlich für das Studium, sondern anteilig auch noch privat genutzt.

    Bei einem Vollzeitstudium gilt für die Wege Wohnung - Hochschule die Entfernungspauschale, du trägst deshalb eine weitere 1. Tätigkeitsstätte ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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