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Renten aus Österreich sind "normal" in Deutschland zu versteuern, deswegen kommen sie auch auf die Anlage R.
Dort bei Art der Rente ankreuzen, dass es eine ausländische ist.
Da für ausländische Renten den Finanzämtern keine elektronischen Daten vorliegen, sollten hier im ersten Jahr Belege über die Höhe mit eingereicht werden - auch wenn man grds. nicht dazu verpflichtet ist. Das spart hinterher Rückfragen vom Finanzamt.
Die auch nirgendwo gesondert angekreuzt / beantragt werden muss (nur, um einem der üblichen Fehler in diesen Fällen vorzubeugen).
Bei Elster Formular auf der ersten Seite des Hauptvordrucks (Zeile 24) *kein* Kreuz bei den verschiedenen Veranlagungsformen von Ehegatten setzen - auch nicht bei Einzelveranlagung.
Ansonsten wird es nur unnötig kompliziert, das das Programm zusätzliche Angaben haben möchte, die du nicht geben kannst / musst.
was für Einkünfte hast du denn, also wovon lebst du?
Anlagen die du - vielleicht - brauchst:
N - falls du nichtselbständig gearbeitet hast
Vorsorgeaufwand - braucht eigentlich fast jeder
R - falls du Rente bekommst (Witwenrente zählt natürlich dazu)
>>>Ich finde immer nur.. "steuerpflichtige Person, bei Ehegatten:Ehemann
Das passt doch, du bist die steuerpflichtige Person.
>>>Ich bin aber verwitwet.. wo fange ich an???
Das ändert nichts (außer im ersten Jahr), es ist trotzdem eine Einzelveranlagung.
Der Verlustvortrag sollte automatisch berücksichtigt werden (kannst du bei Elster weder eintragen noch sehen), achte später beim Bescheid aber drauf.
Hallo,
ich bin Erst-Nutzer hier und entweder stelle ich mich so
dusselig an, oder ich bin es tatsächlich.
Ich muss leider gleich für ein paar Jahre nachholen
(Asche auf mein Haupt), bin seit 2001 verwitwet und
ich weiß nicht, wie ich anfangen soll mit den Formularen..
Wie komme ich zu dem ersten Formular, in dem meine
Daten zur Person ausgefüllt werden müssen.
Ich finde immer nur.. "steuerpflichtige Person, bei Ehegatten:Ehemann
Ich bin aber verwitwet.. wo fange ich an???
Desweiteren hat sich durch eine vergangene Selbstständigkeit ein
"Verlustvortrag" festgestellt worden.
Wie muss ich damit umgehen? Muss ich im Vorfeld irgendwie einen Antrag
stellen?
Für verständliche Antworten wäre ich sehr dankbar.
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