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ist die Auszahlung aus einer Direktversicherung 2x zu versteuern?

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    ist die Auszahlung aus einer Direktversicherung 2x zu versteuern?

    Hallo Forum, ich brauche Eure Hilfe:

    ich habe von meinem Arbeitgeber im Januar 2017 einen größeren Betrag - ich nenne mal eine Summe von 100.000€ - aus einer Direktversicherung bekommen. Von die Summe wurden 10.000€ Lohnsteuer abgezogen,
    so dass ich effektiv 90.000€ ausbezahlt bekommen habe. Damit dachte ich, wäre die Sache erledigt gewesen.

    Jetzt fertige ich gerade mit Elster meine Steuererklärung für 2017 an und finde auf der elektronischen Steuererbescheinigung für 2017 unter den Zeilen 9 den Betrag von 100.000€, in Zeile 11 die einbehaltene Lohnsteuer von 10.000€ und in Zeile 12 einen Solidaritätszuschlag von 600€ vor.
    Gebe ich die Daten in Elster ein, teilt mir Elster mit, dass ich 20.000€ Steuern nachzuzahlen hätte!

    Ich glaube micht trifft der Schlag. Kann es sein, dass man Erträge aus einer Direktversicherung 2x versteuern muss. Wenn das so ist wäre eine Direktversicherung ein Minusgeschäft. Die Bilanz sähe dann so aus:

    Betrag aus der Direktversicherung: 100.000€
    abzüglich Lohnsteuer daraus: -10.000€
    abzügliche Einkommensteuer daraus: -20.000€
    abzüglich Sozialversicherungsbeiträge daraus: 157€ im Monat x 20 Jahre: -37.680€
    -----------------------------------------------------------------------------------------------
    Summe die effektiv übrigbleibt: 32.320€


    Einbezahlt in die Direktversicherung habe ich 50.000€

    Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    Grüße Stromix

    #2
    AW: ist die Auszahlung aus einer Direktversicherung 2x zu versteuern?

    Hallo,
    die unten aufgestellte Rechnung ist falsch.
    Die 10.000,- sind vorab schon als Steuern abgezogen worden und werden in der Steuerberechnung berücksichtigt.
    Die dürfen nicht addiert werden, sondern nur die in der Steuerberechnung ausgewiesene Nachzahlung
    ist relevant.

    Dass für ehemalig vom Brutto abgezweigte Beiträge im Nachgang natürlich noch KV + PV anfallen, ist logisch.
    Es ist kein Geheimnis, dass bei solchen Versicherungen in erster Linie die AG und die Versicherungen profitieren
    und mancher bei der Auszahlung böse aufgewacht ist.
    Durch die nach Bruttoabzug geringeren Beiträge an die Rentenversicherung, schiessen sich die meisten
    zusätzlich noch selbst ins Knie.
    Der effektive Ertrag solcher Direktversicherungen grenzt fast an Körperverletzung.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 17.03.2018, 18:49.
    Gruß, Basteltyp

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    Kommentar


      #3
      AW: ist die Auszahlung aus einer Direktversicherung 2x zu versteuern?

      danke, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auf einen Direktversicherungsbetrag von 100.000€ 30.000€ Steuern zu bezahlen wären.

      Kommentar


        #4
        AW: ist die Auszahlung aus einer Direktversicherung 2x zu versteuern?

        Wirklich zweimal muss man nichts versteuern, einmal natürlich schon!

        Wenn der Arbeitgeber bei der ermäßigten Versteuerung im Ergebnis zu wenig Lohnsteuer einbehalten hätte, wofür er nicht unbedingt etwas kann, ergibt sich zwangsläufig eine Nachzahlung.

        Wie hoch eine Nachzahlung ausfällt, lässt sich mit deinen bisherigen Angaben nicht wirklich berechnen, dazu müsste man auch die laufenden Einkünfte kennen.

        Wenn jemand nur diese Versorgungsbezüge als Einkünfte hätte, würde der Lohnsteuerabzug wohl passen. Wenn aber andere laufende Einkünfte hinzukommen, für die keine Lohnsteuer einbehalten wurde,

        führt das nicht nur zu Nachzahlungen wegen dieser anderen Einkünfte, sondern auch zu einer Reduzierung der Fünftelermäßigung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: ist die Auszahlung aus einer Direktversicherung 2x zu versteuern?

          Zitat von Stromix Beitrag anzeigen
          Die Bilanz sähe dann so aus:

          Betrag aus der Direktversicherung: 100.000€
          abzüglich Lohnsteuer daraus: -10.000€
          abzügliche Einkommensteuer daraus: -20.000€
          abzüglich Sozialversicherungsbeiträge daraus: 157€ im Monat x 20 Jahre: -37.680€
          Die endgültige steuerliche Belastung durch die Kapitalauszahlung sieht man, indem man das Ergebnis der Steuerberechnung (1. Seite ganz oben unter Einkommensteuer, Festgesetzt werden...) für beide Fälle (mit und ohne Zeile 9ff LStB) vergleicht.

          Und die Beiträge zur KV werden nicht auf 20 Jahre, sondern nur auf 10 Jahre verteilt.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: ist die Auszahlung aus einer Direktversicherung 2x zu versteuern?

            Und die Beiträge zur KV werden nicht auf 20 Jahre, sondern nur auf 10 Jahre verteilt.
            Wobei die sich den 10 Jahren dann auch wieder steuermindernd auswirken, vorausgesetzt, man hat weiterhin Einkünfte in einer Höhe, bei der Steuern anfallen.

            Das müsste bei der Frage der Nettorendite natürlich ebenso berücksichtigt werden wie die in der Vergangenheit ersparten Steuern.

            Geschenkt bekommt man sowieso nichts! Zumeist werden Steuern (und Sozialabgaben) nur in andere Zeiträume verschoben.

            Ich habe bei meiner kleinen Riesterrente auch mal nachgerechnet. Ich müsste über 95 Jahre alt werden, damit sich das Ganze für mich rechnet!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: ist die Auszahlung aus einer Direktversicherung 2x zu versteuern?

              Habe auch festgestellt, dass das Programm Elster Online die Erträge aus der Riesterrente mit dem zu hohen Ertragsanteil anrechnet. Das Datum des Rentenbeginns und das Geburtsdatum habe ich kontrolliert und festgestellt, dass kein Fehler meiner Seits vorliegt. Habe dies auch noch mit einem Programm querkontrolliert.
              Da weitere betriebliche Renten noch vorliegen und hier der gleiche Fehler aufgetaucht ist, vermute ich , dass im Programm ein Grundlagenfehler besteht.

              Hier sollte auch dringend nachgebessert werden.
              MfG Delfi

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