Hallo zusammen,
ich habe vergangenes Jahr ein Gewerbe angemeldet (Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen). Es sind viele Betriebsausgaben vor der Gewerbeanmeldung getätigt worden, die ich natürlich auch rückwirkend geltend machen möchte (alle Belege vorhanden).
In der EÜR 2017 habe ich nun alle entstandenen Kosten als Betriebsausgabe aufgeführt. In diesen Betriebsausgaben sind nun Ausgaben aus 2016 und 2017 enthalten. Ich habe die EÜR für 2017 bereits im Februar eingereicht, bin mir jetzt aber nicht mehr sicher ob das so seine Richtigkeit hat. Kann man die Betriebsausgaben in der EÜR so zusammenfassen?
Habe ich hier einen Fehler begangen, und falls ja - wie kann ich diesen korrigieren?
Vielen Dank und beste Grüße
ich habe vergangenes Jahr ein Gewerbe angemeldet (Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen). Es sind viele Betriebsausgaben vor der Gewerbeanmeldung getätigt worden, die ich natürlich auch rückwirkend geltend machen möchte (alle Belege vorhanden).
In der EÜR 2017 habe ich nun alle entstandenen Kosten als Betriebsausgabe aufgeführt. In diesen Betriebsausgaben sind nun Ausgaben aus 2016 und 2017 enthalten. Ich habe die EÜR für 2017 bereits im Februar eingereicht, bin mir jetzt aber nicht mehr sicher ob das so seine Richtigkeit hat. Kann man die Betriebsausgaben in der EÜR so zusammenfassen?
Habe ich hier einen Fehler begangen, und falls ja - wie kann ich diesen korrigieren?
Vielen Dank und beste Grüße
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