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1. Tätigkeitsstätte - Sammelpunkt/nächstgelegener Zugang zum weiträumigen Tätigkeitsg

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    1. Tätigkeitsstätte - Sammelpunkt/nächstgelegener Zugang zum weiträumigen Tätigkeitsg

    Hallo,

    ich verstehe in der Anlage N Erste Tätigkeitsstätte den unteren Teil mit ´Sammelpunkt/nächstgelegener Zugang zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet` gar nicht.

    Es soll nur ausgefüllt werden, wenn ich nicht immer am selben Ort arbeite? Ich arbeite immer am selben Ort, aber ich bekomme stets einen Fehler angezeigt, wenn ich es nicht ausfülle. Wenn ich die selben Daten eintrage zeigt er bei mir in der Berechnung fast doppelt so viel an als das was ich sonst immer bekommen habe und das kann nicht sein.

    Kennt sich jemand damit aus?

    Vielen Dank

    - Warum auch immer, der Fehler ist weg -
    Zuletzt geändert von bumblebee1*11; 18.03.2018, 17:31.

    #2
    AW: 1. Tätigkeitsstätte - Sammelpunkt/nächstgelegener Zugang zum weiträumigen Tätigke

    Hast Du vielleicht irgend einen Eintrag in den Zeilen 33 ff? Oder oben in Zeile 35 bei Sammelbeförderung einen Eintrag gemacht?

    Auch eine Null wäre übrigens ein Eintrag.

    Wie lautet denn die Fehlermeldung?

    Kommentar


      #3
      AW: 1. Tätigkeitsstätte - Sammelpunkt/nächstgelegener Zugang zum weiträumigen Tätigke

      - Warum auch immer, der Fehler ist weg -
      Das ist der Vorführeffekt.

      Wenn ich die selben Daten eintrage zeigt er bei mir in der Berechnung fast doppelt so viel an als das was ich sonst immer bekommen habe und das kann nicht sein.
      Wenn du die Entfernungspauschale 2-fach geltend machst, ist das aber nicht verwunderlich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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