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Verheiratet im.Ausland

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    Verheiratet im.Ausland

    Hallo leute
    Ich habe im jahre 2015 in der türkei geheiratet...
    Ehefrau zog 2016 nach deutschland gemeinsammer haushalt...
    Ehefrau immer hausfrau...

    Nun muss ich für 2015 erklärung abgeben,
    Für das jahr habe ich die klasse 1 wegen getrennter wohnsitz...

    Welches macht sinn? Zusammeveranlagerung oder einzelveranlagerung ?

    Was muss ich eingeben für meine frau hausfrau im ausland (türkei?
    Für mich arbeitnehmer Deutschland
    in der zeile 9 ERGENZENDE ANGABEN zu person ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht?

    BITTE um unterstützung

    #2
    AW: Verheiratet im.Ausland

    Zitat von Volkan87 Beitrag anzeigen

    Welches macht sinn? Zusammeveranlagerung oder einzelveranlagerung ?

    Was muss ich eingeben für meine frau hausfrau im ausland (türkei?
    Für mich arbeitnehmer Deutschland
    in der zeile 9 ERGENZENDE ANGABEN zu person ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht?

    BITTE um unterstützung
    Hallo Volkan87,

    Zusammenveranlagung ist günstiger.
    Du füllst die Anlage N aus und trägst alle Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung dort ein.
    In der Anlage Vorsorgeaufwand kreuzt du bei euch beiden auf Seite 1 Zeile 11 zweimal JA an, denn deine Frau ist doch über dich mit familienversichert.
    Deine Beiträge zur Krankenversicherung usw. werden eigentlich automatisch aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.

    Tschüß


    P.S. @Volkan87 obiges betrifft 2016 !
    Zuletzt geändert von holzgoe; 20.03.2018, 09:52. Grund: Korrektur

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      #3
      AW: Verheiratet im.Ausland

      Achtung: 2015 war die Frau noch nicht unbeschränkt steuerpflichtig.

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        #4
        AW: Verheiratet im.Ausland

        Wenn die Frau erst in 2016 nach Deutschland gezogen ist, war sie in 2015 nicht unbeschränkt steuerpflichtig.
        Damit ist eine Zusammenveranlagung gar nicht möglich, da diese voraussetzt, dass beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind.
        Und da die Türkei nicht zur EU gehört gelten auch nicht die "Gleichstellungsregelungen" des § 1a EStG.

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          #5
          AW: Verheiratet im.Ausland

          Hallo,

          danke fürs aufpassen, meine Ausführungen gelten nur für 2016, war mir durchgerutscht, dass er 2015 macht.

          Tschüß

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            #6
            AW: Verheiratet im.Ausland

            Vielen dank also kann ich 2015 nur alleine meine steuererkläring machen als ob ich singel bin... und ab 2016 zusammenveranlagerung wenn sie bei mir eingezogen ist...

            Danke euch beiden

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