Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei für 2017 meine Formulare auszufüllen.
Jetzt stoße ich hier auf ein kleines Problem.
Ich habe vom 01.01.-31.08.2017 in Berlin gelebt und dort auch meine erste Tätigkeitsstätte.
Dann sind wir allerdings umgezogen nach Thüringen. Die Tätigkeitsstätte hat sich dabei nicht geändert.
Sprich die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte hat sich mal eben um 300km erhöht.
Fortan habe ich Montags und Freitags von zu Hause aus gearbeitet.
Montagabend bin ich nach Berlin gefahren um Dienstag bis Donnerstag im Büro zu arbeiten.
Donnerstagabend bin ich wieder nach Hause gefahren.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Zeit nach dem Umzug als Reisekosten angesetzt werden kann/muss/soll.
Und wenn nein, wie trage ich das vernünftig in das Formular für die Entfernungspauschale?
Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen.
Beste Grüße
ich bin gerade dabei für 2017 meine Formulare auszufüllen.
Jetzt stoße ich hier auf ein kleines Problem.
Ich habe vom 01.01.-31.08.2017 in Berlin gelebt und dort auch meine erste Tätigkeitsstätte.
Dann sind wir allerdings umgezogen nach Thüringen. Die Tätigkeitsstätte hat sich dabei nicht geändert.
Sprich die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte hat sich mal eben um 300km erhöht.
Fortan habe ich Montags und Freitags von zu Hause aus gearbeitet.
Montagabend bin ich nach Berlin gefahren um Dienstag bis Donnerstag im Büro zu arbeiten.
Donnerstagabend bin ich wieder nach Hause gefahren.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Zeit nach dem Umzug als Reisekosten angesetzt werden kann/muss/soll.
Und wenn nein, wie trage ich das vernünftig in das Formular für die Entfernungspauschale?
Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen.
Beste Grüße
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