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Steuerberechnung bei einzelveranlagung falsch?

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    Steuerberechnung bei einzelveranlagung falsch?

    Hallo zusammen,
    Das Programm erklärte mir, dass eine Einzelveranlagung bei uns günstiger ist. Beim durchsehen der Berechnung habe ich festgestellt, dass der Ausbildungsfreibetrag bei beiden Ehegatten zu 100% berücksichtigt wird und die als Sonderausgaben möglichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes zweimal gehälftetelt werden.
    Deshalb die Bitte an die Verantwortlichen um Prüfung . Ich habe auch bisher noch nicht gefunden, wie ich durch meine Eingabe die Berechnung richtig unterstützen kann. Hat jemand das gleiche Problem?

    #2
    AW: Steuerberechnung bei einzelveranlagung falsch?

    Das mit dem Ausbildungsfreibetrag ist auch richtig. Den bekommt jeder. Im Falle der Zusammenveranlagung gibt es den doppelten Betrag (§ 32 Abs. 6 S. 2 EStG).

    Unter "zweimal gehälftet" kann ich mir allerdings gerade gar nichts vorstellen.
    Wird da nur ein Viertel angesetzt?

    Grundsätzlich kann der Steuerberechnung aber auch vertraut werden - zu aktuellen Problematiken bei der Anlage Kind gibt es allerdings schon viele Beiträge (auch direkt "festgepinnt").
    Vielleicht da noch mal nachsehen, ob ein "passender" Fehler dabei ist.
    Meistens funktioniert die Steuerberechnung dann aber gar nicht (und nicht "nur" falsch).

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      #3
      AW: Steuerberechnung bei einzelveranlagung falsch?

      Das ist schon richtig, dass jeder den ausbildungsfreibetrag bekommt, nur aber jeder
      1/2 von Max. 924 € und nicht jeder 924€ . Und ja die Kv/ Pv Beiträge des Kindes sind
      Im Ergebnis dann geviertelt, obwohl ich die hälftige Aufteilung wählte.

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        #4
        AW: Steuerberechnung bei einzelveranlagung falsch?

        Ok, ich war jetzt beim Ausbildungsfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG, nicht bei § 33 Abs. 2 EStG.

        Ich habe mal versucht, das jetzt nachzustellen. Bei mir kommt der gleiche Fehler - selbst, wenn man ausdrücklich eine andere Aufteilung auswählt.

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