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Vorwegabzug bei Sonderausgaben

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    Vorwegabzug bei Sonderausgaben

    Rentnerin, dauernd getrennt lebend, getrennt veranlagt
    Anlage Vorsorgeaufwand:
    Zeile 11: ja
    Zeile 12: 517,00 € aus Lohnsteuerkarte
    Zeile 13: leer (wo müsste dieser Betrag stehen)
    Zeile 14: 84,00 € aus Lohnsteuerkarte
    Zeile 17: 2.328,00 € aus Pensionskasse + Deutsche Rentenversicherung
    Zeile 18: leer
    Zeile 19: 523,00 € aus Pensionskasse + Deutsche Rentenversicherung
    Das Finanzamt hat nun einen Vorwegabzug bei den Sonderausgaben von 1.200,00 € abgezogen. Das hängt wohl mit einer Günstigerprüfung zusammen (900,00 € für 2017?).
    Meine Frage: Warum zieht Elster den Betrag von 1.200,00 € nicht. Hab ich irgendwas vergessen oder falsch eingetragen?
    Danke für Eure Unterstützung.

    #2
    AW: Vorwegabzug bei Sonderausgaben

    Eigentlich kann ElsterFormular die Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG richtig rechnen.

    Der Betrag in Zeile 12 muss manuell in die Zeile 13 eingetragen werden. ElsterFormular kann nicht wissen, dass kein Krankengeldanspruch besteht.

    Im Jahr 2016 betrug der Vorwegabzug 1.200 €, im Jahr 2017 sind es nur noch 900 €. Im Jahr 2019 kommt diese Günstigerprüfung dann letztmals zur Anwendung.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Vorwegabzug bei Sonderausgaben

      Hab den Betrag jetzt manuell eingetragen. - Leider tauchen die 900,00 € nicht auf. Irgendwo stimmt immer noch was nicht.

      Kommentar


        #4
        AW: Vorwegabzug bei Sonderausgaben

        Nachtrag:

        Die Günstigerprüfung greift 2017 bis zu einem Betrag von 2.901,00 €, die tatsächlichen Beiträge sind aber mit 3.452,00 € bereits deutlich höher als der Höchstbetrag nach altem Recht,
        es stimmt also alles!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Vorwegabzug bei Sonderausgaben

          letztes Jahr lag der Gesamtbetrag bei 2994 € und es wurden 1.200 € gezogen. Wie war die Berechnungsgrundlage da? Hat das Finanzamt da falsch gerechnet?

          Vielen, vielen Dank für die Mühe

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            #6
            AW: Vorwegabzug bei Sonderausgaben

            Wie war die Berechnungsgrundlage da?
            Im Jahr 2016 griff die Günstigerprüfung noch bis zu einem Betrag von 3.201,00 €, mit Gesamtbeiträgen von 2.994,00 € war da schon noch Luft.

            Praktisch wirkt sich die Günstigerprüfung steuerlich ja nur aus, wenn weitere Versicherungsbeiträge (Haftpflicht, Unfall, Zusatzversicherungen etc.) erklärt wurden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Vorwegabzug bei Sonderausgaben

              Noch eine letzte Frage:
              Woher stammen die festgelegten Beträge von 3.201,00 € bzw. 2.901,00 €. Kann ich das irgendwo nachlesen oder wird das prozentual berechnet?

              habs gefunden!!!
              Zuletzt geändert von slohmar; 22.03.2018, 08:58.

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                #8
                AW: Vorwegabzug bei Sonderausgaben

                Ich habe die Höchstbeträge mit Excel berechnet, die sollten eigentlich stimmen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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