Hallo Liebe Forumsmitglieder,
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Meine Tochter ist im April 2015 geboren.
Ich habe schon glaube ich 2009 meinen Riestervertrag bei der Allianz abgeschlossen.
Ich bin nicht verheiratet, lebe aber mit den Vater meiner Tochter zusammen und ich bin Kindergeldberechtigt
Gestern saß ich dann über meiner Steuererklärung von letzten Jahr bei der Anlage AV und musste feststellen (durch Datenübernahme Funktion 2016), dass wenn ich bei Zeile 23(?weiß es eben nicht auswendig) bei allen weiteren Kindergeldberechtigten für Kinder die nach 2007 geboren sind eine 1 eintrage, dass meine Rückzahlung ca. 150€ weniger wird. Die letzten Jahre hatte ich dort immer eine 1 eingetragen weil ich dachte es ist richtig so, allerdings hab ich in meiner Jahresübersicht meiner Riesterrente gesehen, dass keine Kinderzulage ausgezahlt wurde.
Ich habe das auch nie beantragt, wo kann ich das tun bzw. was ist denn nun besser?
Und am wichtigsten was ist nun richtig in der Steuererklärung muss ich das nun eintragen oder nicht?
Falls ichs die letzte Jahre falsch gemacht habe, kann ich dass dann rückwirkend noch ändern? Muss ich das?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Rosali
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Meine Tochter ist im April 2015 geboren.
Ich habe schon glaube ich 2009 meinen Riestervertrag bei der Allianz abgeschlossen.
Ich bin nicht verheiratet, lebe aber mit den Vater meiner Tochter zusammen und ich bin Kindergeldberechtigt
Gestern saß ich dann über meiner Steuererklärung von letzten Jahr bei der Anlage AV und musste feststellen (durch Datenübernahme Funktion 2016), dass wenn ich bei Zeile 23(?weiß es eben nicht auswendig) bei allen weiteren Kindergeldberechtigten für Kinder die nach 2007 geboren sind eine 1 eintrage, dass meine Rückzahlung ca. 150€ weniger wird. Die letzten Jahre hatte ich dort immer eine 1 eingetragen weil ich dachte es ist richtig so, allerdings hab ich in meiner Jahresübersicht meiner Riesterrente gesehen, dass keine Kinderzulage ausgezahlt wurde.
Ich habe das auch nie beantragt, wo kann ich das tun bzw. was ist denn nun besser?
Und am wichtigsten was ist nun richtig in der Steuererklärung muss ich das nun eintragen oder nicht?
Falls ichs die letzte Jahre falsch gemacht habe, kann ich dass dann rückwirkend noch ändern? Muss ich das?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Rosali
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