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Volljährigenunterhalt

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    Volljährigenunterhalt

    Guten Tag, ich habe gesucht hier und nichts gefunden:

    Kann Volljährigenunterhalt an Kinder, die eine Lehre begonnen haben, von der Steuer abgesetzt werden?
    Die Kinder leben noch bei der Mutter, die Kinder bekommen noch Kindergeld.

    Wenn ja, wo muß das eingetragen werden?

    DANKE:

    #2
    AW: Volljährigenunterhalt

    Nein, deshalb hast du auch nichts gefunden!

    Du füllst eine bzw. mehrere Anlagen Kind aus und trägst dort jeweils den halben Kindergeldanspruch ein.

    Damit sind alle steuerlichen Ansprüche erledigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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