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Konsistenzprüfung beim Vorsorgeaufwand

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    Konsistenzprüfung beim Vorsorgeaufwand

    Hallo zusammen,

    ich habe eher nur eine kurze Verständnisfrage:
    Mir ist die Berechnung der maximalen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwänden nach Abzug der bereits geleisteten gesetzlichen Einzahlungen im Grunde "klar", jedoch überblicke ich nicht alles 100%ig.

    Was ist aber wenn ich hier zu viel angebe? So wie ich das sehe wir das korrekt gekürzt, richtig? Ich hatte testweise einen Betrag weggelassen, wodurch sich keine Änderung ergab - was mich darauf schließen lässt das ich schon am Limit bin.

    Danke schon mal im voraus für die Antworten!

    #2
    AW: Konsistenzprüfung beim Vorsorgeaufwand

    Hallo,

    wenn Sie damit übrige Versicherungen wie Haftpflicht, Unfall u.Ä. meinen,
    hat ein Single mit ca. 20.000,- Brutto Jahresverdienst schon durch die Sozialversicherungen
    sein abzugsfähiges Potenzial ausgeschöpft und weitere Angaben haben keine Auswirkung.
    Gruß, Basteltyp

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    Kommentar


      #3
      AW: Konsistenzprüfung beim Vorsorgeaufwand

      Eigentlich ist es in der Regel ziemlich einfach: Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt bei Nichtselbständigen bei 1.900 € bzw. 3.800 € bei Zusammenveranlagung!

      Sind die Beiträge zur Basiskrankenversicherung (ohne 4% für das Krankengeld) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung bereits höher, werden diese zwar voll berücksichtigt, der komplette Rest fällt aber steuerlich unter den Tisch.

      Einfach die Beiträge zur KV (abz. 4%) und zur PV aufaddieren, dann siehst du, wo du liegst!

      Für Rentner und Versorgungsempfänger kann noch eine Günstigerprüfung greifen, die anderen Regeln folgt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Konsistenzprüfung beim Vorsorgeaufwand

        Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
        Hallo,

        wenn Sie damit übrige Versicherungen wie Haftpflicht, Unfall u.Ä. meinen,
        hat ein Single mit ca. 20.000,- Brutto Jahresverdienst schon durch die Sozialversicherungen
        sein abzugsfähiges Potenzial ausgeschöpft und weitere Angaben haben keine Auswirkung.
        Verstanden. Danke

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