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Einmalige Honoratätigkeit - Wie versteuern? Wie in Rechnung stellen? Anlage S? EÜR?

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    Einmalige Honoratätigkeit - Wie versteuern? Wie in Rechnung stellen? Anlage S? EÜR?

    Guten Tag,

    Die Fragestellung:
    Meine Frau und ich sind beide Arbeitnehmer. Wir haben eine einmalige Tätigkeit auf Honorarbasis durchgeführt. Nach Rechnungstellung durch uns, erhielten wir insgesamt 830 Euro.

    Das Finanzamt teilte mir mit, dass ich dafür Anlage S und EÜR ausfüllen muss. Außerdem solle ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und absenden, sodass mir eine Steuernummer zugeteilt wird.

    Der Lohnsteuerhilfeverein teilte mir mit, dass ich die Summe nicht angeben müsse. Dies zähle zu den 2400 Euro, die im Jahr steuerfrei verdient werden können. Wenn ich wöllte, so könne ich zwar Anlage S ausfüllen, die Einnahmenüberschussrechnung sei jedoch nicht notwendig, da ich kein Gewerbe betreibe. Des Weiteren solle ich einen Kontoauszug als Nachweis beifügen.

    Dies führt mich zu meiner 2. Frage. Laut Finanzamt darf ich als Privatperson keine Rechnung schreiben.

    Welche Alternativen bestehen denn?

    Es ist mir schon wichtig, die Steuererklärung korrekt auszufüllen, um spätere Probleme zu vermeiden.

    Vielen Dank!
    Zuletzt geändert von Martin-1988; 29.03.2018, 07:43.

    #2
    AW: Einmalige Honoratätigkeit - Wie versteuern? Wie in Rechnung stellen? Anlage S? EÜ

    Der Lohnsteuerhilfeverein darf Dich hier nicht mehr beraten. Und von wegen Rechnung, die stellst Du ja nicht als 'Privatperson'. Du bist ja unternehmerisch tätig.

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      #3
      AW: Einmalige Honoratätigkeit - Wie versteuern? Wie in Rechnung stellen? Anlage S? EÜ

      Vielen Dank für die Antwort.

      es handelt sich um eine einmalige Nebentätigkeit. In einem anderen Thread wurde dem Threadersteller geraten, die Angaben in Anlage SO anzugeben, ein anderer sollte es in Anlage S dokumentieren. Kommt das für mich nicht in Frage?

      Das gesamte Vorgehen erscheint mir sehr kompliziert. Schlussendlich geht es ja "nur" um 800 Euro, die ich gern korrekt angeben will.
      Zuletzt geändert von Martin-1988; 27.03.2018, 19:39.

      Kommentar


        #4
        AW: Einmalige Honoratätigkeit - Wie versteuern? Wie in Rechnung stellen? Anlage S? EÜ

        Hallo,

        ich würde die Anlage SO nehmen. Letztendlich spielt das aber keine große Rolle (also ob S oder G oder SO), die Steuer bleibt so oder so gleich (außer: nächster Absatz).


        >>>Dies zähle zu den 2400 Euro, die im Jahr steuerfrei verdient werden können.

        Da ist wohl die Übungsleiterpauschale gemeint (https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9C...eiterpauschale). Passt das denn?


        >>>Des Weiteren solle ich einen Kontoauszug als Nachweis beifügen.

        Wozu das denn?
        Das Finanzamt akzeptiert Einkünfte sogar, wenn man sie erfindet. Nachweise, dass das Geld wirklich geflossen ist werden (fast) nie verlangt.


        >>>Laut Finanzamt darf ich als Privatperson keine Rechnung schreiben.

        Unsinn.
        Was du nicht darfst ist eine Rechnung mit Umsatzsteuer schreiben (bzw. auch das darfst du, musst die Steuer dann aber abführen und auch das Prozedere mit dem Fragebogen durchstehen), alles andere dürfen auch Privatpersonen.


        >>>Der Lohnsteuerhilfeverein darf Dich hier nicht mehr beraten.

        Was ja dann deren Problem ist.


        >>>Du bist ja unternehmerisch tätig.

        Nein, ist - besser war - er imho nicht.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Einmalige Honoratätigkeit - Wie versteuern? Wie in Rechnung stellen? Anlage S? EÜ

          Anlage SO ist aus meiner Sicht am passendsten, einmalig...
          Dann ist auch keine Anlage EÜR erforderlich, pauschal 25% würde ich allerdings als Werbungskosten/Betriebsausgaben absetzen.
          So lief es bisher ohne Probleme und die Steuererklärung ist auch korrekt 😇

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            #6
            AW: Einmalige Honoratätigkeit - Wie versteuern? Wie in Rechnung stellen? Anlage S? EÜ

            Hallo,

            @JörgVarel

            Zitat: pauschal 25% würde ich allerdings als Werbungskosten/Betriebsausgaben absetzen.

            und wo? in Anlage N? wohl kaum

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Einmalige Honoratätigkeit - Wie versteuern? Wie in Rechnung stellen? Anlage S? EÜ

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              >>>Der Lohnsteuerhilfeverein darf Dich hier nicht mehr beraten.

              Was ja dann deren Problem ist.
              Und auch DEIN Problem, denn Du weißt ja spätestens jetzt, dass er das nicht darf, d.h. sowohl der Lohnsteuerhilfeverein als auch Du sind bußgeldgefährdet ... ;-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Einmalige Honoratätigkeit - Wie versteuern? Wie in Rechnung stellen? Anlage S? EÜ

                Hallo,

                >>>Und auch DEIN Problem, denn Du weißt ja spätestens jetzt, dass er das nicht darf, d.h. sowohl der Lohnsteuerhilfeverein als auch Du sind bußgeldgefährdet ... ;-)

                Und auch das muss den Fragesteller nicht interessieren.
                Mir ging es darum, dass er unzulässige Beratung nicht ablehnen muss. Daher spielt es für ihn keine Rolle.

                Außerdem sehe es ja - wie gesagt - etwas anders. Er war nicht gewerblich/selbstständig tätig, ergo ist auch der Lohnsteuerhilfeverein zuständig.


                >>>und wo? in Anlage N? wohl kaum

                Hat er doch geschrieben, Anlage SO.
                Wobei ich den pauschalen 25% nicht zustimmen würde.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einmalige Honoratätigkeit - Wie versteuern? Wie in Rechnung stellen? Anlage S? EÜ

                  Meine Frau und ich sind beide Arbeitnehmer. Für eine Selbsthilfegruppe haben wir im vergangenen Jahr eine einmalige Tätigkeit auf Honorarbasis durchgeführt.
                  Dabei handelte es sich um eine Schreibtätigkeit im Rahmen eines Seminars. Nach Rechnungstellung durch uns, erhielten wir insgesamt 830 Euro.
                  Auch wenn das Thema nicht wirklich etwas mit der elektronischen Steuererklärung zu tun hat, schließe ich mich der Auffassung von @reckoner an.

                  Wenn zwei Arbeitnehmer sich einmalig je 415,00 € dazu verdienen, werden sie zwar erklärungspflichtig, weil die 410,00 € überschritten wurden, aber es handelt sich weder um eine nachhaltige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit,

                  noch müssen sie sich wegen der Steuerbelastung große Sorgen machen. Und statt des Fragebogens würde ich dem Finanzamt einen freundlichen Brief schicken, in dem der Begriff einmalig mindestens einmal vorkommt!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Einmalige Honoratätigkeit - Wie versteuern? Wie in Rechnung stellen? Anlage S? EÜ

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    @JörgVarel

                    Zitat: pauschal 25% würde ich allerdings als Werbungskosten/Betriebsausgaben absetzen.

                    und wo? in Anlage N? wohl kaum

                    Gruß FIGUL
                    In Anlage SO, Saldo aus Einnahmen abzüglich 25%, müsste auch in das Erläuterungsfeld passen 🤗

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