Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Schulgeld

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Schulgeld

    Hallo zusammen,

    bin noch ganz neu hier und wundere mich nun über das Ergebnis meiner Steuererklärung. Laut dem Elster Online Formular, welches ich ausgefüllt und losgeschickt habe, sollte ich um die 600 Euro zurückbekommen, am Ende waren es dann aber nur 135 Euro.
    Was mich sehr stutzig gemacht hat, war das Schulgeld von meinem Sohn (er macht eine schulische Ausbildung). Davon können 30% angerechnet werden. Wären 280 Euro. Allein die hätte ich doch definitiv zurückbekommen müssen, oder sehe ich das falsch? Auch sonst kann ich nicht erkennen, warum online soviel mehr ausgerechnet wurde.
    Das Schulgeld ist allerdings erstmal mein Hauptanliegen.
    Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
    Vielen lieben Dank schonmal

    #2
    AW: Schulgeld

    Sie bekommen doch nicht das Schulgeld zurück. 280 € Schuldgeld Ihr Grenzsteuersatz beträgt vielleicht 25 %, ergibt eine Erstattung von 70 €.

    Kommentar


      #3
      AW: Schulgeld

      Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
      Sie bekommen doch nicht das Schulgeld zurück. 280 € Schuldgeld Ihr Grenzsteuersatz beträgt vielleicht 25 %, ergibt eine Erstattung von 70 €.

      aber die 280 Euro sind schon die 30% vom eigentlichen Schulgeld. Also von den 30% nochmal etwa 25 % ??? Sorry, das Ganze ist noch totales Neuland für mich. War nur etwas irritiert dass mir online soviel mehr an Rückzahlung angezeigt wurde

      Kommentar


        #4
        AW: Schulgeld

        Hallo dabinich,

        du hast doch eine Berechnung von Elster (oder kannst dir eine erstellen), die sieht grob so aus wie der Bescheid.
        Vergleiche diese beiden Dokumente doch mal Punkt für Punkt und poste hier die Zeilen ab denen sich etwas nennenswert ändert.

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 28.03.2018, 10:43.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Schulgeld

          Ihr zu versteuerndes Einkommen verringert sich um 280 €. Sie zahlen also für 280 € keine Steuern. Also jetzt muss man nur noch wissen, wieviel Steuern hätten Sie vor 280 € bezahlt. Bei einem Steuersatz von 25% sind das eben 70 €
          Zuletzt geändert von Laie123; 27.03.2018, 22:38.

          Kommentar


            #6
            AW: Schulgeld

            Schulgeld muss von Verfassung wegen überhaupt nicht steuerlich berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber hat aber mal entschieden, dass Du Schulgeld mit 30 %, höchstens 5.000 €, absetzen kannst. Die 30 % haben mit dem Steuersatz nicht die Bohne zu tun, sondern eine reine Kompromiss-Begünstigungsentscheidung.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Schulgeld

              Hinsichtlich der ursprünglichen Frage ist der Steuersatz schon entscheidend.
              Da wurde nämlich gefragt, warum nicht 30% der Aufwendungen von der Steuer abgezogen werden.

              Da 30% der Aufwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen (warum auch immer genau dieser Prozentsatz), erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Steuerberechnung natürlich nur im Rahmen des persönlichen Steuersatzes. Und zwar auch nur dadurch, dass das zu versteuernde Einkommen gemindert wird.

              In der ursprünglichen Frage war das so formuliert, als ob Schulgeld wie Handwerkerleistungen nach § 35a EStG behandelt werden müsste.

              Kommentar

              Lädt...
              X