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ElsterFormular steht seit dem 27.03.2018 in der Version 19.2 bereit

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: ElsterFormular steht seit dem 27.03.2018 in der Version 19.2 bereit

    Das ist bei Elster anders. Elster berechnet diesen steuerfreien Betrag in jedem Jahr neu als Prozentsatz der Gesamtrente, sodaß dieser "Freibetrag" von Jahr zu Jahr ansteigt, was falsch ist.
    Nein, das ist bei Elster nicht anders! Du musst nur in Zeile 6 der Anlage R den Rentenanpassungsbetrag korrekt angeben, dann rechnet Elster auch richtig! Der Rentenanpassungsbetrag ist der Betrag,

    um den deine Jahresrente seit dem ersten vollen Rentenjahr gestiegen ist. Entweder du lässt dir die Werte von der Rentenversicherung übermitteln oder du nutzt den Belegabruf.

    Den einmaligen Antrag bei der Rentenversicherung kannst du hier online stellen: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

    dann erhältst du die an das Finanzamt übermittelten Daten jährlich schriftlich mitgeteilt und kannst diesen vermeintlichen Fehler selbst vermeiden.

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  • Günther44
    antwortet
    AW: ElsterFormular steht seit dem 27.03.2018 in der Version 19.2 bereit

    Hallo,

    auch in dieser Version ist folgender, seit Jahren (ich habe es 2010 bemerkt) bestehender Fehler nicht behoben, der in der (unverbindlichen) Steuerberechnung existiert:

    Es betrifft die Steuererklärung von Rentnern: von dem gesetzlichen Rentenbetrag wird ein Teil als steuerfrei berechnet. Dieser Betrag basiert auf dem Jahr des Renteneintritts und bleibt in den Folgejahren trotz steigender Renten konstant. Das ist bei Elster anders. Elster berechnet diesen steuerfreien Betrag in jedem Jahr neu als Prozentsatz der Gesamtrente, sodaß dieser "Freibetrag" von Jahr zu Jahr ansteigt, was falsch ist.

    Gruß
    Günther

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: ElsterFormular steht seit dem 27.03.2018 in der Version 19.2 bereit

    Die Fehler in der Vorausberechnung beim Eintrag von Abfindungen unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung wurden in der Version 19.2 nicht behoben!

    Man muss solche Abfindungen deshalb unter Nummer 10 eintragen und den Bruttolohn unter Nummer 3 um die Abfindung kürzen, sonst kommt man zu keiner brauchbaren Steuerberechnung.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: ElsterFormular steht seit dem 27.03.2018 in der Version 19.2 bereit

    Da alle bisherigen Antworten in diesem Thread nicht ElsterFormular betrafen, wurden sie in ein dafür besser passendes Thema verschoben:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post242176

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  • ElsterFormular steht seit dem 27.03.2018 in der Version 19.2 bereit

    Hallo,

    Es sind neue Steuererklärungsmodule bereitgestellt worden:
     Gewerbesteuererklärung 2017
     Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags 2017
    Wichtige Änderungen:
     Die Anlage N-GRE (nur Baden-Württemberg) zur Einkommensteuererklärung 2017 ist nun verfügbar.
     Die Steuerberechnung wurde aktualisiert.

    Tschüß
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