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    Belege

    Hallo,
    ab 2017 bei EST brauch man keine Belege einreichen.Muß ich Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge einreichen,oder auf verlangen nachreichen ??
    Danke für eine Antwort

    #2
    AW: Belege

    Soweit mir bekannt ist, übermitteln die Banken im Regelfall diese Informationen aber zur Sicherheit würde ich die gleich mit einreichen... im ungünstigsten Fall müssen diese Steuerbescheinigungen auf Verlangen nachgereicht werden.

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      #3
      AW: Belege

      Nein, sie übermitteln NICHT. Aber die Aussage, dass Du bei der Steuererklärung erst einmal keine Belege Einreichen brauchst, stimmt für 100 % der Belege, also auch für diese.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Belege

        Gibt es denn überhaupt einen Grund, die Anlage KAP beizufügen? Das ist ja nicht immer notwendig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Belege

          Danke für die Antworten.Wünsche allen ein schönes Osterfest.

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            #6
            AW: Belege

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Aber die Aussage, dass Du bei der Steuererklärung erst einmal keine Belege Einreichen brauchst, stimmt für 100 % der Belege, also auch für diese.
            Diese Aussage stimmt in dieser Absolutheit nicht. Für KAP-Verluste gilt lt. ElFo-Ausfüllhilfe:
            Bei Eintragungen in den Zeilen 10 und / oder 11 ... ist die Steuerbescheinigung immer einzureichen.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Belege

              An welcher Stelle der Ausfüllhilfe bzw. zu welcher Kennziffer steht das ? Zur Zeile 10/11 der Anlage KAP 2017 habe ich es nicht gefunden.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Belege

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                An welcher Stelle der Ausfüllhilfe bzw. zu welcher Kennziffer steht das ? Zur Zeile 10/11 der Anlage KAP 2017 habe ich es nicht gefunden.
                In der Anlage KAP, ganz oben unter 1.Steuerbescheinigung 2017 (Block mit grüner Hintergrundfarbe) in die Zeile 7 klicken. Dann steht in der Eingabehilfe unter Steuerbescheinigung als Letztes der von mir zitierte Satz.
                mfg. - Kent

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                  #9
                  AW: Belege

                  Aus dem Merkblatt zur Einreichung von Belegen vom Januar 2016 ergibt sich, dass die Steuerbescheinigung stets einzureichen ist, wenn in der Anlage KAP eine der Zeilen 4 bis 6 bejaht wurde. Wörtlich:

                  Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer, nur wenn eine Überprüfung
                  des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung beantragt
                  wird.

                  Steuerbescheinigung über Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer einbehalten wurde,
                  obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht.

                  Gruß
                  Bolletax

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                    #10
                    AW: Belege

                    Das war das alte Merkblatt, letztmals gültig für 2016! Im neuen steht das nicht mehr:

                    https://download.elster.de/download/...ember_2017.pdf
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Belege

                      Tut mir Leid!

                      Ich hatte das Merkblatt direkt vorher unter

                      https www.elster.de elsterweb Merkblatt_ELSTER_Einzureichende_Belege.pdf

                      abgerufen und war der Meinung, dass damit der neueste Stand geladen wurde.

                      Aber Dank für den Hinweis!

                      Gruß
                      Bolletax

                      PS In der Adresse musste ich alle Schrägstriche löschen, da der Text sonst nicht angenommen wird.

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