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Arbeitslosengeld wo angeben?

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    Arbeitslosengeld wo angeben?

    Hallo,

    ich habe nun schon einige Themen hier zum Thema "Wo gebe ich an, dass ich Arbeistlosengeld bezogen habe?" gelesen... und bin langsam am verzweifeln.

    Ich war 2017 zwei Wochen Arbeitslos und habe entsprechend Arbeistlosengeld bezogen.

    Im Elster Formular Hauptdruck Seite 4 Zeile 91 steht nichts von Arbeistlosengeld - oder bin ich doof?
    Hier steht bei mir "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage"

    Bei Anlage N - weitere Angaben zum Arbeitslohn Zeile 29 kann ich den Zeitraum eingeben( also meine zwei Wochen).... aber keine Summe/kein Leistungssaldo? Oder gebe ich das einfach in das Feld vom Zeitraum mit an? Das kann doch nicht richtig sein?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Zitat von SaskiaPf Beitrag anzeigen
    Wo gebe ich an, dass ich Arbeistlosengeld bezogen habe?
    Die Hile in ElsterFormular funktioniert folgendermaßen:

    Menü Hilfe/Anleitung zum Formular; dort auf den Registertab Index. Da kannst Du Suchbegriffe wie z. B . Arbeitslosengeld eingeben.

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      #3
      AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

      Hallo SaskiaPf,
      geh doch mal im HV ein paar Zeilen weiter als Zeile 91, wie wäre es mit Zeile 96 ?

      Tschüß

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        #4
        AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

        Hallo,

        ich bin (gewerblich) verpfichtet eine Einkommenssteuererklärung zu machen, beziehe aber als Haupteinkommen Arbeitslosengeld.. wo kommt das nun drauf?

        wie hier beschrieben bei Zeile 91 (Seite 4): das ist aber der "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage)?

        Desweiteren habe ich nach weiterer Recherche gelesen, dass dazu die Anlage N "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" dafür sei, ich sehe jetzt aber keinen expliziten Punkt mit Arbeitslosengeld?

        es kann doch net sein, dass ich nur was anhake oder? ich meine ich muss doch irgendwo genaue zahlen eintragen ... nicht ohne Grund habe ich ja von der ARGE ein Dokument erhalten über das Jahr 2018 für die Steuererklärung?.

        Mit Freundlichen Gruß

        Kommentar


          #5
          AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

          Hallo derPat,

          den Beitrag vom 28.03.2018 genau über deiner Frage hast du nicht zufällig gelesen ?

          Zitat->Hallo SaskiaPf,
          geh doch mal im HV ein paar Zeilen weiter als Zeile 91, wie wäre es mit Zeile 96 ?


          Tschüß

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            #6
            AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

            das habe ich wohl übersehen sorry ^^, mehr brauch ich dann net mehr ?

            Kommentar


              #7
              AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

              Hallo derPat,

              nein, dort kriegst du doch alles unter Zeitraum und Geldbetrag.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

                ok danke............

                - - - Aktualisiert - - -

                aso, nochwas: mein Gewerbeeinnahmen kommen nicht nochmal extra (als Gewinnn) in der Einkommenssteuererklärtung vor oder? weil dafür ist doch die EÜR da ...

                Kommentar


                  #9
                  AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

                  Selbstverständlich kommen die in die Einkommensteuererklärung, und zwar in die Anlage G. Da trägst Du den Gewinn ein, den Du mit der Anlage EÜR errechnet hast. Die Anlage EÜR ist, auch wenn der Name etwas Anderes suggeriert, eine eigenständige Steuererklärung.

                  Kontrollüberlegung: In der Steuerberechnung Deiner Einkommensteuererklärung würde sonst Dein gewerblicher Gewinn fehlen.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

                    Hallo zusammen,

                    sollte man bei ALG I immer mit einer Nachzahlung rechnen?

                    Leistungssaldo: 5.000
                    Bruttoarbeitslohn: 20.000


                    Bin dankbar für jeden Tipp.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

                      Zitat von Megi Beitrag anzeigen
                      Hallo zusammen,

                      sollte man bei ALG I immer mit einer Nachzahlung rechnen?

                      Leistungssaldo: 5.000
                      Bruttoarbeitslohn: 20.000


                      Bin dankbar für jeden Tipp.
                      Ist ein Kann, aber kein Muss: 0 mal x Prozent macht Null.
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

                        Kann jemand helfen?

                        Vielen Dank!

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

                          Zitat von Megi Beitrag anzeigen
                          Kann jemand helfen?
                          Wie soll man da helfen können? Wieviel wurde denn an Steuern einbehalten?

                          Du kannst auch die Zahlen von 2019 in Dein Programm für 2018 eingeben. Dann hast Du trotzdem annähernd richtige Zahlen.

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                            #14
                            AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

                            Da das ALG im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt wird und dadurch den Steuersatz erhöht, mit dem das übrige Einkommen versteuert wird, führt es auf jeden Fall generell zu einer Verminderung einer Erstattung. Ob letztlich eine mögliche Steuernachzahlung entsteht hängt von den übrigen steuerlichen Angaben ab, insbesondere auch, ob und in welchem Umfange Ausgaben steuerlich angefallen sind und berücksichtigt werden können. Eine konkrete Steuerberechnung in Elsterformular oder Mein Eöster liefert dazu rechnerisch ein aussagekräftiges Ergebnis.
                            Zuletzt geändert von ; 30.09.2019, 09:34.

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                              #15
                              AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

                              Vielen Lieben Dank Korsika für deine Antwort.

                              Was meinst du mit "hängt von den übrigen steuerlichen Angaben ab, insbesondere auch, ob und in welchem Umfange Ausgaben steuerlich angefallen sind und berücksichtigt werden können."

                              Was sind genau die übrigen steuerlichen Angaben?

                              Verzeihung, kenne mich mit dem Thema nicht richtig aus

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