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Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

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    Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

    Hallo zusammen,

    Ich bin ein Neuling und habe hier eine etwas kompliziertere Frage:

    Ich habe mein Depot im Ausland (Niederlande). Darin enthalten sind auch Deutsche Aktien, die Dividende ausschütten. Davon wird ja die Abgeltungssteuer mit SOLI und KiSt automatisch einbehalten.
    Gibt es nun eine Möglichkeit diese Abgeltungssteuer (im Rahmen des Sparer Pauschbetrags) zurückzufordern und die viel spannendere Frage: Wo müsste ich das im Elster Formular angeben?

    Vielen Dank im Voraus!

    Michael

    #2
    AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

    Es gibt dafür die Anlage KAP!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

      Hallo Charlie24,

      ja, es gibt die Anlage KAP. Aber wie soll es dort deiner Meinung nach eingetragen werden?

      Entweder in den Zeilen 7ff, und die Steuern dann in 48ff. Wobei da so mancher Sachbearbeiter die Steuerbescheinigung der inländischen Bank anfordern dürfte (ob das jetzt mit dem Belegverzicht anders wird kann ich noch nicht sagen).

      Oder in Zeile 14, die Steuern wieder in 48ff. Wobei dort ja schon in der Überschrift steht: "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben". Sind die Quellensteuern nun inländisch oder nicht?

      Wenn es die Plausibilitätsprüfung übersteht würde ich aber meine erste Idee nehmen. Wie siehst du das?

      Nochwas: Um ausländische Quellensteuern gegenzurechnen reicht regelmäßig ein recht formloser Beleg (Abrechnung, Jahresübersicht, oder wie auch immer der ausländische Broker das nennt). Für die Erstattung der Abgeltungssteuer braucht es hingegen eine offizielle Steuerbescheinigung, und die hat man bei einem ausländischen Broker halt nicht.
      Es ist schon ein kleiner Unterschied, ob man nur anrechnen will oder ob man wirklich Kohle möchte.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

        Ich würde einen Quellensteuerabzug in den Niederlanden nicht als inländischen Steuerabzug einordnen und deshalb die Erträge auch nicht in Zeile 7 ff erklären.

        Für ElsterFormular wird das vermutlich plausibel sein, es kann ja nicht erkennen, ob Kapitalerträge von einer inländischen Zahlstelle stammen oder nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

          Zitat von MichaelGr Beitrag anzeigen
          Ich habe mein Depot im Ausland (Niederlande). Darin enthalten sind auch Deutsche Aktien, die Dividende ausschütten.
          Bei einem ausl. Depot ist grundsätzlich so vorzugehen:
          Die gezahlte Brutto-Dividende (vor Quellensteuer) kommt in Zeile 15, die einbehaltene Quellensteuer in Zeile 52.
          Diese Quellensteuer wird dann auf die dt. Abgeltungsteuer angerechnet.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

            Hallo,

            >>>Die gezahlte Brutto-Dividende (vor Quellensteuer) kommt in Zeile 15,

            Seit wann sind Dividenden eines deutschen Unternehmens ausländische Erträge? Es geht ja nicht darum, über welchen Weg das Geld gekommen ist, sondern von welcher Quelle (hier: inländisch oder ausländisch).
            Ich interpretiere die Überschriften "Kapitalerträge, die - nicht - dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" zwischen den Zeilen 6/7 sowie 13/14 jetzt derart, dass damit die Abgeltungssteuer bei inländischen Banken gemeint ist, nicht aber allein die Quellensteuer bei Dividenden.

            Mein Fazit: Entweder Zeile 7, oder Zeile 14, nicht aber Zeile 15.

            Und ausländische Quellensteuern (Zeile 52) sind es doch auch nicht(?).
            Da über den Zeilen 48f ausdrücklich "Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 18 ..." *** steht gehören imho die Steuern auf jeden Fall in die Zeile 48, 49 und 50.

            ***da ist auch der Block von 14 bis 18 dabei (war mir noch nie aufgefallen, sonst hätte ich mich schon gefragt wofür das gut sein kann - jetzt weiß ich es)

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Seit wann sind Dividenden eines deutschen Unternehmens ausländische Erträge? Es geht ja nicht darum, über welchen Weg das Geld gekommen ist, sondern von welcher Quelle (hier: inländisch oder ausländisch).
              Hallo Stefan,

              die Herkunft des Unternehmens ist m.E. ohne Bedeutung. Es kommt nur darauf an, ob Kapitalerträge korrekt der Abgeltungsteuer unterlegen haben. Da Banken im Ausland keine Abgeltungsteuer einbehalten, sind Erträge (Gewinne,Div.) in diesen Depots grundsätzlich ausländische Erträge, also Zeile 15. Die Zeile 14 (Inländische Kapitalerträge) wäre z.B. ein Fall für Zinsen aus einem Privatdarlehen.

              Über die Zuordnung (inländisch oder ausländisch) entscheidet daher nicht der Sitz des Unternehmens.
              Die Erträge nicht-deutscher Unternehmen aus einem int. ausschüttenden Aktienfonds in einem dt. Depot werden ja auch nicht separiert
              und extra in Zeile 15 eingetragen. Es sind inländische Erträge (Zeile 7), da die Bank Abgeltungsteuer abgeführt hat.

              Die Aussage vom TE zur Rückforderung von Abgeltungsteuer ist in diesem Zusammenhang irreführend. Das ausländische Institut kann nur Quellensteuer (Zeile 52) einbehalten haben, aber keine Abgeltungsteuer. Die Steuern auf Unternehmensseite (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer) kann der Anleger sowieso nicht rückfordern oder anrechnen lassen.
              Von daher bleibe ich bei meinen o.g. Aussagen, auch die Elfo-Plausiprüfung und Berechnung läuft mit diesen Einträgen.
              mfg. - Kent

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                #8
                AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

                Hallo Kent,

                >>>die Herkunft des Unternehmens ist m.E. ohne Bedeutung. Es kommt nur darauf an, ob Kapitalerträge korrekt der Abgeltungsteuer unterlegen haben.

                Richtig, sehe ich auch so (in Bezug, ob Zeile 7ff oder Zeile 14ff zu verwenden ist). EDIT: Daher revidiere ich meinen ersten Vorschlag aus #3.


                >>>Da Banken im Ausland keine Abgeltungsteuer einbehalten, sind Erträge (Gewinne,Div.) in diesen Depots grundsätzlich ausländische Erträge, also Zeile 15.

                Das sehe ich eben anders. Auch ohne Bank-Abgeltungsteuer sind es imho trotzdem inländische Dividenden.


                >>>Die Zeile 14 (Inländische Kapitalerträge) wäre z.B. ein Fall für Zinsen aus einem Privatdarlehen.

                Klar, brauchst du mir nicht zu erklären (bei mir persönlich steht da immer was).


                >>>Über die Zuordnung (inländisch oder ausländisch) entscheidet daher nicht der Sitz des Unternehmens.

                Imho eben doch, und ich konnte noch nichts belastbares dazu finden.


                >>>Die Erträge nicht-deutscher Unternehmen aus einem int. ausschüttenden Aktienfonds in einem dt. Depot werden ja auch nicht separiert
                und extra in Zeile 15 eingetragen.

                Das passt jetzt aber nicht so ganz, Fondsausschüttungen sind nun doch etwas anders gelagert (und oft noch viel komplizierter).


                >>>Es sind inländische Erträge (Zeile 7), da die Bank Abgeltungsteuer abgeführt hat.

                Über ein inländisches Depot brauchen wir nicht zu reden, da ist alles sonnenklar.


                >>>Das ausländische Institut kann nur Quellensteuer (Zeile 52) einbehalten haben, ...

                Durchaus richtig. Das Formular fragt aber ausdrücklich nach ausländischen Quellensteuern, also nicht nach deutschen.
                Außerdem möchte der Fragesteller die Quellensteuer ja gerade nicht nur angerechnet haben (was nur geht, solange man - weitere - Kapitalertragsteuern zahlt), sondern einfach nur erstattet bekommen (wegen Sparer-Pauschbetrag).
                Denkbar ist natürlich, dass man dazu einen völlig anderen Antrag stellen muss (so wie in den vielen anderen Ländern, deren Quellensteuern in Deutschland nicht anrechenbar sind, etwa Frankreich, Italien, Spanien u.s.w.), da bin ich etwas überfragt.

                Sag' doch mal, wie man deiner Meinung nach folgendes erklären soll:
                - nur ein Depot im EU-Ausland, keine weiteren Kapitalanlagen
                - dort liegt nur eine Aktienposition, sagen wir mal die Allianz
                - Dividende in Höhe von 800 Euro (Brutto), davon wurden 600 Euro ausgezahlt (Soli und Kirche lassen wir jetzt mal außen vor)
                - die 200 Euro Steuerabzug möchte man natürlich zurück, man liegt ja eindeutig unter dem Sparer-Pauschbetrag, wie geht man vor?
                Anmerkung: Eine Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Banken darf es nicht geben (deshalb hatte ich extra EU-Ausland gewählt, wobei ich persönlich das sogar weltweit so sehen würde). Ergo müssen die Steuern erstattbar sein.


                >>>auch die Elfo-Plausiprüfung und Berechnung läuft mit diesen Einträgen.

                Naja, ich kann dir jede Menge Dinge falsch eintragen, ohne das die Plausi meckert (etwa mein erster Vorschlag, Zeile 7ff und Zeile 48ff). Das sagt also gar nichts.
                Ich bin es ja sogar der immer mal wieder sagt, dass man nicht Plausiaustricksen spielen darf.

                Fazit: Ich bleibe dabei, dass es Zeile 14 und Zeile 48ff sein muss. Oder ein ganz anderer gesonderter Antrag.

                Stefan
                Zuletzt geändert von reckoner; 03.04.2018, 22:50.
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Sag' doch mal, wie man deiner Meinung nach folgendes erklären soll:
                  - nur ein Depot im EU-Ausland, keine weiteren Kapitalanlagen
                  - dort liegt nur eine Aktienposition, sagen wir mal die Allianz
                  - Dividende in Höhe von 800 Euro (Brutto), davon wurden 600 Euro ausgezahlt (Soli und Kirche lassen wir jetzt mal außen vor)
                  - die 200 Euro Steuerabzug möchte man natürlich zurück, man liegt ja eindeutig unter dem Sparer-Pauschbetrag, wie geht man vor?
                  Hallo Stefan,

                  in der Tat kann die einbehaltene Quellensteuer (200€) hier nicht mit der (nicht vorhandenen) dt. Abgeltungsteuer über die Anlage KAP der ESt verrechnet werden. Dann müssten entsprechende Anträge in den Ländern gestellt werden, in denen die ausländische Quellensteuer erhoben wurde. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt die entsprechenden Formulare zur Verfügung.

                  Diese Info und eine gute Systematik zur ausländischen Quellensteuer findest du hier:
                  https://www.onlinebrokervergleich.or...quellensteuer/
                  mfg. - Kent

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                    #10
                    AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

                    Hallo Kent,

                    die verlinkte Seite geht aber auch nicht direkt auf die Thematik ein, sondern behandelt Quellensteuern im Allgemeinen. Es ist sogar von "weiteren Formularen" die Rede, obwohl imho ganz normale ausländische Quellensteuern gemeint sind (dafür braucht man kein weiteres Formular, es reicht die Anlage KAP, welche man in diesen Fällen sowieso ausfüllen muss).
                    Übrigens, wieso wird als Beispiel Großbritanien gewählt (wo es gerade keine Quellensteuern auf Aktien gibt)?


                    >>>in der Tat kann die einbehaltene Quellensteuer (200€) hier nicht mit der (nicht vorhandenen) dt. Abgeltungsteuer über die Anlage KAP der ESt verrechnet werden.

                    OK.
                    Dann war dein Vorschlag mit Zeile 15 und 52 aber doch unzutreffend, denn das von mir erdachte Szenario trifft ja auf Fragesteller genau zu (Erstattung der Quellensteuer wegen Sparer-Pauschbetrag).


                    >>> Das Bundeszentralamt für Steuern stellt die entsprechenden Formulare zur Verfügung.

                    Ich hab' keine gefunden. Gesucht habe ich hier: http://www.bzst.de/DE/Steuern_Nation...onal_node.html (natürlich nicht nur unter "Steuern national").
                    Kannst du mir/uns weiterhelfen?

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

                      Ich habe nur diese Seite gefunden...

                      http://www.steuerliches-info-center....6413.intranet2

                      Diese Formulare zur Entlastung von ausländischen Quellensteuern wurden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) von den im Ausland zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt.

                      Bei einem Depot in den Niederlanden bleibt allerdings folgendes Problem:
                      Da die maximal anrechenbare ausländische Quellensteuer 15% beträgt und die Quellensteuer in NL auf Div. auch genau 15% ist, kann bzw. muss eine Steuererstattung oder Steuerbefreiung über einen o.g. Antrag an die NL-Behörden nicht erfolgen. Die Anrechnung würde ja komplett mit der Anlage KAP erfolgen.

                      Für den Fall des TE (keine Verrechnung möglich da keine dt. AbgSt) bliebe für eine Erstattung ggf. tatsächlich nur die Zeile 48. Das mag im Ergebnis (wenn die ESt ohne Prüfung/Beleganforderung durchläuft) zu der Erstattung führen.

                      Ob der Gesetzgeber dass so gemeint hat, wage ich dennoch zu bezweifeln. Dann könnte man ja immer einfach den vollen Quellensteuersatz in Zeile 48 eintragen (z.B. Belgien 25%) und sich damit die umständliche Erstattung der restlichen Quellensteuer (10%) über Antrag bei den ausländischen Behörden ersparen.
                      Zuletzt geändert von Kent; 04.04.2018, 19:02. Grund: Ergänzung
                      mfg. - Kent

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                        #12
                        AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Fazit: Ich bleibe dabei, dass es Zeile 14 und Zeile 48ff sein muss. Oder ein ganz anderer gesonderter Antrag.
                        Eine Angabe in Zeile 15 (oder 14) und Zeile 48 akzeptiert die Plausi (zu Recht) nicht, da zwar Kapitalertragsteuer erklärt wurde, aber keine dazugehörigen Kapitalerträge.
                        mfg. - Kent

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

                          Hallo,

                          >>>Ich habe nur diese Seite gefunden...

                          Deutschland fehlt da aber (zufällig?). Ich interpretiere das so, dass auch das BZSt es nicht als ausländische Quellensteuer ansieht.

                          Wie ist das denn eigentlich für Ausländer (komplett, also sowohl Staatsangehörigkeit als auch Wohnsitz)? Können die sich die deutsche Quellensteuer erstatten lassen? Vielleicht teilweise? Ich meine so wie beispielsweise Deutsche das in der Schweiz können.
                          [Damit kommt man ja als Inländer gar nicht in Berührung.]


                          >>>Dann könnte man ja immer einfach den vollen Quellensteuersatz in Zeile 48 eintragen (z.B. Belgien 25%) und sich damit die umständliche Erstattung der restlichen Quellensteuer (10%) über Antrag bei den ausländischen Behörden ersparen.

                          Nein, nicht immer, sondern nur bei nicht-ausländischen Dividenden würde ich sagen.
                          Denn erstatten tut ja grundsätzlich nur der Staat der die Steuer auch kassiert hat. Wie schon von mir ganz zu Anfang angemerkt ist es doch ein Unterschied ob erstattet oder nur angerechnet werden soll.


                          >>>Eine Angabe in Zeile 15 (oder 14) und Zeile 48 akzeptiert die Plausi (zu Recht) nicht, da zwar Kapitalertragsteuer erklärt wurde, aber keine dazugehörigen Kapitalerträge.

                          OK, danke das du es mal versucht hast.
                          Dann bleibt - jedenfalls für die Anlage KAP - doch nur meine erste Idee (Zeile 7 und 48ff), das läuft sicher durch. Ganz richtig finde ich es aber auch nicht (weil wir uns ja eigentlich einig waren, dass Zeile 7 bis 13 nur für inländische Banken vorgesehen sind).
                          Oder man trickst mit einer Null in Zeile 7, und dann doch Zeile 14 und 48ff.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            Denn erstatten tut ja grundsätzlich nur der Staat der die Steuer auch kassiert hat. Wie schon von mir ganz zu Anfang angemerkt ist es doch ein Unterschied ob erstattet oder nur angerechnet werden soll.
                            Genau! Und deshalb verstehe ich nicht, wie trickreich versucht wird, sich über die Anlage KAP nicht verrechenbare Quellensteuer aus NL über eine Einkommensteuererklärung von D erstatten zu lassen.
                            An dieser Konstellation werden die Nachteile von ausländischen Depots bzgl. Steuer/Abrechnung sichtbar. Mit einer inländischen Zahlstelle wäre das nicht passiert...
                            mfg. - Kent

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

                              Oder um es mal anders auszudrücken: Jeder Staat hat sein eigenes Steuerrecht, an das sich u.a. ein Anleger halten muss. Das bedeutet auch, dass der Staat X ggf. Quellensteuer einbehält. Wenn jetzt länderübergreifende Sachverhalte vorliegen wie z.B. Wohnsitz in D und Anlage in NL, dann gibt es häufig Abkommen zur Vermeidung der DOPPELbesteuerung, die genau das, was der Name sagt, verhindern wollen, nämlich die DOPPELbesteuerung.

                              In einem ersten Schritt ist daher zu prüfen, um was für eine Quellensteuer es sich überhaupt handelt. Ist es niederländische Quellensteuer oder deutsche Abgeltungssteuer oder Steuereinbehalt nach der ZIV. Im zweiten Fall ist Alles wie bei deutschen Banken in der Anlage KAP zu erfassen. Im dritten Fall gibt es auch dafür Eintragungsmöglichkeiten in der Anlage KAP. Im ersten Fall musst Du prüfen, ob der andere Staat überhaupt ein Besteuerungsrecht hat. Falls nein, dann musst Du Dir in den Niederlanden die Quellensteuer erstatten lassen. Hat der andere Staat gar kein Besteuerungsrecht, darfst Du die Quellensteuer in der Anlage KAP gar nicht eintragen, denn es ist nicht das Problem von Deutschland, wenn Du Dir nicht von den Niederlanden Dein Geld nicht holst.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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