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Differenzbesteuerung in der EÜR und Anlage UR

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    Differenzbesteuerung in der EÜR und Anlage UR

    Hallo Leute,

    ich verkaufe Gebrauchtware und wende die Differenzbesteuerung an. Bei der Erklärung für 2016 habe ich das in die Einnahmeüberschussrechnung folgendermaßen eingetragen:
    Zeile 14 (Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen): Bemessungsgrundlage
    Zeile 15 (Umsatzsteuerfreie [...] Betriebseinnahmen): Einkaufspreis
    Zeile 16 (Vereinnahmte Umsatzsteuer): Umsatzsteuer entsprechend der Bemessungsgrundlage

    Der Bescheid für 2016 kam mit folgender Erläuterung zur Festsetzung:
    "Bitte tragen Sie in der nächsten Umsatzsteuererklärung die steuerfreien Einnahmen bzw. die Einnahmen nach §13b EStG in die Anlage UR der Umsatzsteuerjahreserklärung ein."

    Damit wird der Eintrag in Zeile 15 gemeint sein. In der Anlage UR sehe ich aber kein Feld, welches für die Differenzbesteuerung vorgesehen ist. Weiß da jemand weiter?
    So weit ich weiß, gibt es keine bessere Möglichkeit bei Elster mit der Differenzbesteuerung umzugehen, außer vielleicht Zeile 14 & 15 zusammen in Zeile 11 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) zu packen? Allerdings bin ich kein Kleinunternehmer.

    Schöne Grüße

    #2
    AW: Differenzbesteuerung in der EÜR und Anlage UR

    So weit ich weiß, gibt es keine bessere Möglichkeit bei Elster mit der Differenzbesteuerung umzugehen, außer vielleicht Zeile 14 & 15 zusammen in Zeile 11 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) zu packen?
    Dem stimme ich für die EÜR zu. Wir haben das Thema im letzten Jahr hier schon mal ausführlich diskutiert:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...bitte-um-Hilfe

    Was eine Eintragungsmöglichkeit in der Anlage UR angeht, weiß ich das auf Anhieb jetzt auch nicht wirklich. Man könnte an einen Eintrag in Zeile 47 (Kennzahl 240) denken, aber sicher bin ich mir da nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Differenzbesteuerung in der EÜR und Anlage UR

      Ja, den anderen Thread kannte ich bereits. Dachte nur, dass es mittlerweile mehr als zwei Leute deutschlandweit gibt, die vor diesem Problem stehen. Ich weiß noch, dass ich letztes Jahr, beim Ausfüllen der Erklärung, über einen Eintrag in der Zeile 47 (Anlage UR) nachgedacht habe, es aber aus irgendeinem Grund doch verwarf. Dort steht ja "zum Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) gehörend" und im § 19 gehts um Besteuerung der Kleinunternehmer.

      Naja, ich werde in Zeile 47 "nach § 25A" eintragen und den entsprechenden Betrag aus der EÜR. Erscheint mir plausibler, als Zeile 11 der EÜR zu nutzen. Falls demnächst der Steuerprüfer anklopft, geb ich Bescheid, hehe.

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        #4
        AW: Differenzbesteuerung in der EÜR und Anlage UR

        Zum Gesamtumsatz rechnen die Umsätze nach § 25a UStG, weil sie nach der Definition in § 19 Abs. 3 UStG nicht ausdrücklich ausgenommen sind.

        Auszug aus § 19 UStG:

        3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:

        1. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;
        2. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Differenzbesteuerung in der EÜR und Anlage UR

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Zum Gesamtumsatz rechnen die Umsätze nach § 25a UStG, weil sie nach der Definition in § 19 Abs. 3 UStG nicht ausdrücklich ausgenommen sind.
          Macht Sinn, danke.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            AW: Differenzbesteuerung in der EÜR und Anlage UR

            Was eine Eintragungsmöglichkeit in der Anlage UR angeht, weiß ich das auf Anhieb jetzt auch nicht wirklich. Man könnte an einen Eintrag in Zeile 47 (Kennzahl 240) denken, aber sicher bin ich mir da nicht.
            Die Eintragung in die Felder 237, 286, 287 und 240 ist definitiv falsch, da es sich NICHT um steuerfreie Umsätze handelt !
            Ganz im Gegenteil kann es sogar eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung auslösen, wenn ihr in der Jahreserklärung "steuerfreie Umsätze" eintragt, die in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht eingetragen bzw. vorangemeldet wurden !!!
            Also Hände weg von diesen Feldern ("steuerfreie Umsätze") bei Differenzbesteuerung !!!

            Ich melde mich, wenn ich ein anderes/richtiges Kästchen gefunden habe bzw. eins neu eingefügt wurde.
            Solange gehe ich persönlich davon aus, dass die Höhe des Einkaufspreises (nicht Bemessungsgrundlage für USt) nicht in der Umsatzsteuererklärung einzutragen ist.

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