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Warum so gut wie nichts zurück ???

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    Warum so gut wie nichts zurück ???

    Hallo,

    habe mich gerade registriert.

    Ich lebe von meiner Frau getrennt und mache zum ersten mal die Steuererklärung mit Steuerklasse 1 für mich alleine.

    Kann es sein das bei 68000€ Brutto und den üblichen Versicherungen und 234 x 12 Km Fahrtkosten
    ich in der Vorberechnung von ElsterFormular ich 10 € nachzahlen muss. ???

    Ich dachte bei Klasse 1 kommt auf jeden Fall was zurück

    #2
    AW: Warum so gut wie nichts zurück ???

    Zitat von Ramius 2018 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    habe mich gerade registriert.

    Ich lebe von meiner Frau getrennt und mache zum ersten mal die Steuererklärung mit Steuerklasse 1 für mich alleine.

    Kann es sein das bei 68000€ Brutto und den üblichen Versicherungen und 234 x 12 Km Fahrtkosten
    ich in der Vorberechnung von ElsterFormular ich 10 € nachzahlen muss. ???

    Ich dachte bei Klasse 1 kommt auf jeden Fall was zurück
    Hallo,

    und warum denkst du das.
    Falls die Fahrtkosten deine einzigen Werbungskosten sind, macht sich dies überhaupt nicht bemerkbar, da du nicht über
    den WK-Freibetrag von 1000.- kommst

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Warum so gut wie nichts zurück ???

      Na ich dachte halt weil man immer hört das bei SK 1 oder 4 immer was zurück kommt.

      Auch wenn man durch ehrliche angaben nicht über den Pauschbetrag hinauskommt
      müsste man eine Erstattung bekommen. Hab ich mir halt sagen lassen.

      Klar die Leute erzählen viel aber ich dachte durch den Steuerfreibetrag wäre das so.

      - - - Aktualisiert - - -

      Achso und noch was aber nur unter Vorbehalt.

      Es gibt im Netz einige Rückzahlungsrechner.

      Verlangt wird lediglich Das Bruttoeinkommen und die Kirchensteuer.

      Danach gibt es schon was zurück, aber ich weiss die Angaben sind natürlich ungenau.

      Kommentar


        #4
        AW: Warum so gut wie nichts zurück ???

        Zitat von Ramius 2018 Beitrag anzeigen
        Na ich dachte halt weil man immer hört das bei SK 1 oder 4 immer was zurück kommt.

        Auch wenn man durch ehrliche angaben nicht über den Pauschbetrag hinauskommt
        müsste man eine Erstattung bekommen. Hab ich mir halt sagen lassen.

        Klar die Leute erzählen viel aber ich dachte durch den Steuerfreibetrag wäre das so.


        Achso und noch was aber nur unter Vorbehalt.

        Es gibt im Netz einige Rückzahlungsrechner.

        Verlangt wird lediglich Das Bruttoeinkommen und die Kirchensteuer.

        Danach gibt es schon was zurück, aber ich weiss die Angaben sind natürlich ungenau.

        Hallo,

        Bist du in einer Kirche?
        Benütze mal einen Brutto-Nettorechner.
        Rückzahlungsrechner habe ich noch nie gehört.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Warum so gut wie nichts zurück ???

          Nein schon Ewig in keiner Kirche mehr.

          Brutto Netto Rechner . Das passt ja sicherlich schon alles was ich an Zahlen stehen habe, aber
          ich dachte halt nur wenn man so aus dem Bekannten oder Freundeskreis hört das es ordentlich was zurüch gibt
          auch bei Steuerklasse 1 und auch ohne Besondere Werbungskosten ausser KM und Kontoführung und das übliche halt.

          Kann es an dem hohen Brotto Jahreseinkommen liegen ?? ( war dieses Jahr ne Ausnahme --- Stundenkonto abgebaut )

          Kommentar


            #6
            AW: Warum so gut wie nichts zurück ???

            Nein schon Ewig in keiner Kirche mehr.

            Brutto Netto Rechner . Das passt ja sicherlich schon alles was ich an Zahlen stehen habe, aber
            ich dachte halt nur wenn man so aus dem Bekannten oder Freundeskreis hört das es ordentlich was zurüch gibt
            auch bei Steuerklasse 1 und auch ohne Besondere Werbungskosten ausser KM und Kontoführung und das übliche halt.

            Kann es an dem hohen Brotto Jahreseinkommen liegen ?? ( war dieses Jahr ne Ausnahme --- Stundenkonto abgebaut )

            Hallo,

            nur so nebenbei
            Hättest du KiSt bezahlt, wäre ein Sonderausgabenabzug vorhanden und eine Steuerrückzahlung.
            Ein Tipp vergiss das vom Hörensagen.
            Jeder Steuerfall ist individuell

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Warum so gut wie nichts zurück ???

              Kann es an dem hohen Brutto Jahreseinkommen liegen ??
              Nein! Wenn man bei den Werbungskosten nicht über 1.000,00 € kommt, keine speziellen Sonderausgaben wie z. B. Spenden und auch keine größeren außergewöhnlichen Belastungen oder Handwerkerleistungen

              u. ä. erklärt werden können, entspricht die einbehaltene Lohnsteuer in der Steuerklasse 1 bei Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs durch den AG in der Regel der Einkommensteuer, von minimalen Abweichungen mal abgesehen.

              So soll das ja auch sein!

              Was da im Freundes- und Bekanntenkreis erzählt wird, ist entweder falsch oder es liegen höhere Werbungskosten vor oder es gab unterjährig einen Stellenwechsel mit Gehaltsänderungen!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Warum so gut wie nichts zurück ???

                Zitat von Ramius 2018 Beitrag anzeigen
                Kann es an dem hohen Brotto Jahreseinkommen liegen ?? ( war dieses Jahr ne Ausnahme Stundenkonto abgebaut )
                Bei Auszahlung von Stundenkonten -die in der Regel in mehreren Jahren aufgebaut wurden- kommt ggf. auch eine ermäßigte Besteuerung mit der Fünftelregelung in Frage.
                Der AG müsste dann diesen Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre in der LStB unter Nr. 10 oder 19 erfassen.
                Ich würde bei der Abrechnungsstelle nachfragen und ggf. um eine korrigierte (Besondere) LStB bitten.
                mfg. - Kent

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