Hallo,
in der Steuerbescheinigung von meiner Bank wurden Kapitalerträge genannt, die in der Zeile 52 Anlage KAP einzutragen sind. Die Werte sind minimal auch der Gesamtkapitalertrag liegt weit unter dem Sparerfreibetrag.
Muss sich trotzdem die KAP Anlage ausfüllen?
Wenn ja, muss das auch für die Ehefrau erstellt werden bzw. muss ich dann die Beiträge auf die beiden Anlagen verteilen (halbieren) oder kann ich bei ihr nur Nulle eintragen?
Vielen Dank für die Hilfe
in der Steuerbescheinigung von meiner Bank wurden Kapitalerträge genannt, die in der Zeile 52 Anlage KAP einzutragen sind. Die Werte sind minimal auch der Gesamtkapitalertrag liegt weit unter dem Sparerfreibetrag.
Muss sich trotzdem die KAP Anlage ausfüllen?
Wenn ja, muss das auch für die Ehefrau erstellt werden bzw. muss ich dann die Beiträge auf die beiden Anlagen verteilen (halbieren) oder kann ich bei ihr nur Nulle eintragen?
Vielen Dank für die Hilfe
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