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Anlage KAP wann bzw. Ehefrau Einträge halbieren?

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    Anlage KAP wann bzw. Ehefrau Einträge halbieren?

    Hallo,
    in der Steuerbescheinigung von meiner Bank wurden Kapitalerträge genannt, die in der Zeile 52 Anlage KAP einzutragen sind. Die Werte sind minimal auch der Gesamtkapitalertrag liegt weit unter dem Sparerfreibetrag.
    Muss sich trotzdem die KAP Anlage ausfüllen?
    Wenn ja, muss das auch für die Ehefrau erstellt werden bzw. muss ich dann die Beiträge auf die beiden Anlagen verteilen (halbieren) oder kann ich bei ihr nur Nulle eintragen?
    Vielen Dank für die Hilfe
    Zuletzt geändert von keruj; 02.04.2018, 16:40.

    #2
    AW: Anlage KAP wann bzw. Ehefrau Einträge halbieren?

    Grundsätzlich muss die Anlage KAP nur bei Vorliegen bestimmter Umstände ausgefüllt werden.

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      #3
      AW: Anlage KAP wann bzw. Ehefrau Einträge halbieren?

      Ist so ein Verweis in der Jahressteuerbescheinigung der Bank ein bestimmter Umstand, um die KAP auszufüllen?

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        #4
        AW: Anlage KAP wann bzw. Ehefrau Einträge halbieren?

        Wenn dort nur ein paar Cent anrechenbare ausländische Steuer erscheinen und keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, kannst du dir das Ausfüllen der Anlage KAP m. E. sparen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage KAP wann bzw. Ehefrau Einträge halbieren?

          Zitat von keruj Beitrag anzeigen
          Ist so ein Verweis in der Jahressteuerbescheinigung der Bank ein bestimmter Umstand, um die KAP auszufüllen?
          Ausländische Steuern auf Kapitalerträge wird auf die deutsche Steuer auf Kapitalerträge angerechnet, führt aber niemals zu einer negativen Steuer. Wenn die deutsche Steuer eh Null ist, gibt es somit nichts anzurechnen.

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            #6
            AW: Anlage KAP wann bzw. Ehefrau Einträge halbieren?

            In der Bescheinigung von Bank steht:
            Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer Zeile 52 Anlage KAP Euro 2,4
            Gibt's da einen Bagatellbetrag bzw. was sagt die Rechtslage;
            a) KAP ausfüllen? bei ja
            b) bei mir 2.4€ bei meier Frau 0€ oder bei beiden 1.2€?


            Ausländische Steuern auf Kapitalerträge wird auf die deutsche Steuer auf Kapitalerträge angerechnet, führt aber niemals zu einer negativen Steuer. Wenn die deutsche Steuer eh Null ist, gibt es somit nichts anzurechnen.
            c) danke für die Info hierzu; für mich was ist ein negativer Steuer? leider kann ich damit nichts anfangen, sorry

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              #7
              AW: Anlage KAP wann bzw. Ehefrau Einträge halbieren?

              Nochmal: Wenn keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, kannst du dir das Ausfüllen der Anlage KAP sparen!

              Der deutsche Fiskus zahlt dir keine anrechenbare ausländische Quellensteuer zurück, sie würde nur auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet.

              Darum hat @multi auch geschrieben:

              Wenn die deutsche Steuer eh Null ist, gibt es somit nichts anzurechnen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage KAP wann bzw. Ehefrau Einträge halbieren?

                Zitat von keruj Beitrag anzeigen
                In der Bescheinigung von Bank steht:
                Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer Zeile 52 Anlage KAP Euro 2,4
                Gibt's da einen Bagatellbetrag bzw. was sagt die Rechtslage;
                Nur der Eintrag in der StB für Zeile 52 verpflichtet noch nicht zur Abgabe der Anlage KAP.
                Es wäre aber ggf. eine Reduktion der Steuerschuld möglich.
                Daher streich gedanklich mal den Eintrag für Zeile 52 und beantworte einfach folgende Frage:
                Warum willst du oder musst du die KAP übehaupt ausfüllen?
                mfg. - Kent

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                  #9
                  AW: Anlage KAP wann bzw. Ehefrau Einträge halbieren?

                  Hallo,
                  Warum willst du oder musst du die KAP überhaupt ausfüllen?
                  Ich weiß es nicht, ob ich die KAP Anlage ausfüllen muss. Ich bin davon ausgegangen, dass wenn in der StB etwas über die Zeile 52 steht muss ich es ausfüllen.
                  Die anderen Werte wie Solidarzuschlag, KApitalertragsteuer, Kirchensteuer ( Zeilen 48, 49, 50) steht überall null.
                  bzw. weiter im Text vom Bank dann steht noch, dass ich bein einen negativen Ausweis verpflichtet bin, die heraus resultierende Erträge in der Erklärung Zeile 15 anzugeben.

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