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Freiwilliger Unterhalt

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    Freiwilliger Unterhalt

    Hallo,

    bekomme diesmal von der Steuer wahrscheinlich nichts zurück.
    Bin seit 2016 getrennt lebend und noch verheiratet. Steuerklasse 1

    Hat jemand eine Idee was wir machen sollen.
    Wenn ich Monatlich 700 Euro als Unterhalt an meine Frau angebe, dann
    wird dies ja sicherlich auswirkungen auf den Betrag haben den ich zurück bekomme.
    Alledings müsste Sie ja ein Einkommen von zusätzlich 8400 Euro versteuern . Sehe ich das richtig.???

    Was ist die bessere Variante

    #2
    AW: Freiwilliger Unterhalt

    Angeben kann man immer nur das, was auch Sache ist!

    Wenn die Ehefrau 700,00 € monatlich als Unterhalt erhalten hat, könnt ihr mit der Anlage U Realsplitting vereinbaren. Dann kannst du den Unterhalt als Sonderausgabe geltend machen.

    Die Ehefrau muss den Unterhalt zusätzlich zu den eigenen Einkünften normal versteuern. Das heißt, sie wird ihre Zustimmung davon abhängig machen, dass du ihr den steuerlichen Nachteil ausgleichst. Das ist jedenfalls die übliche Praxis.

    http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Freiwilliger Unterhalt

      Ja genau so dachte ich mir das auch.

      Die Frage ist nur:

      Ich bekomme laut Elster fast gar nichts zurüch. Sie vielleicht 300-500 Euro.

      Wenn ich den Unterhalt angebe bekomme ich laut Elster ca 3600 ↓€ zurück.
      Wie hoch ist dann Ihre Belastung ca.

      Die Frage ist lohnt sich das. Wir würden natürlich teilen

      Kommentar


        #4
        AW: Freiwilliger Unterhalt

        Zitat von Ramius 2018 Beitrag anzeigen
        Ja genau so dachte ich mir das auch.

        Die Frage ist nur:

        Ich bekomme laut Elster fast gar nichts zurüch. Sie vielleicht 300-500 Euro.

        Wenn ich den Unterhalt angebe bekomme ich laut Elster ca 3600 ↓€ zurück.
        Wie hoch ist dann Ihre Belastung ca.

        Die Frage ist lohnt sich das. Wir würden natürlich teilen

        Hallo,

        das sieht doch deine Ex indem sie einmal deine Unterhaltszahlungen angibt und einmal nicht

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Freiwilliger Unterhalt

          Jep da haste Recht

          Ich hab alles was geht angegeben und muss 10 €☺ nachzahlen.
          Wenn sie genauso vorgeht sehen wir ja ob sich das lohnt.

          Danke für Eure Hilfe

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            #6
            AW: Freiwilliger Unterhalt

            Wenn ihre aktuellen Einkünfte deutlich niedriger sind als deine eigenen, wird es sich rechnen, sonst nicht!

            Darum nennt man das Konstrukt ja auch Realsplitting.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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